Themen heute: Wo liegen die Grenzen der Marktforschung? + Führungsaufgabe: Die häufigsten Fehler bei der Restrukturierung eines Unternehmens + IHK: Jetzt kommt Bewegung in die verkrsuteten Strukturen + BGH-aktuell: Manipulieren bei der Einlagezahlung kostet doppelt + BFH genehmigt Rückstellung für Kosten der Betriebsprüfung + Mit TiPP: Arbeitgeber „GmbH” muss Flugkosten für das Bewerbungsgespräch nicht zahlen + Politik: Entlastung für Klein-GmbHs und UGs kommen schon 2013 + BISS …
38. KW 2012, Freitag, 21.9.2012
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
„Innovation entsteht nicht aus der Marktforschung, sondern aus freiem Denken“. So das Credo des Telekom-Chefs René Obermann auf dem Handelsblatt Innovationsforum 2012. Damit weist Obermann der Marktforschung die Grenzen. Die Telekom jedenfalls verlässt sich nur bedingt auf die Aussagen ihrer Kunden, wenn es um die Zukunftsfähigkeit von Produkten geht. Seine Erklärung dafür ist genauso simpel wie einleuchtend: Kunden, die auf ihre Vorlieben befragt werden, nennen in der Regel Dinge, die sie schon kennen. Folge: Die so ermittelten Beschaffenheiten und Eigenschaften der Produkte verharren im Bekannten – der Kunde ist ganz einfach nicht in der Lage, die Innovation für das Unternehmen zu denken. Das müssen Sie in Ihrem Unternehmen schon selbst tun und den kreativen Köpfen überlassen. Die Kundenbefragung ist geeignet, das Produkt zu verbessern. Nicht aber zur Innovation. Dazu braucht man „Spinner“. Aber – so die Einschränkung: „Es müssen Spinner mit Disziplin sein, denn beim unstrukturierten Spinnen kommt meistens nichts Sinnvolles bei raus“.
Die häufigsten Blockaden bei der Restrukturierung der GmbH
Kein Unternehmen ist für die Ewigkeit gemacht. Ständige Innovationen, veränderte Gewohnheiten der Kunden und neue Wettbewerber zwingen jedes Unternehmen dazu, in regelmäßigen Abständen, das eigene Standing zu hinterfragen. Aus Geschäftsführungs-Sicht kommt es dabei darauf an, die Rahmenbedingungen dafür richtig zu organisieren und Blockaden frühzeitig beiseite zu räumen. Die häufigsten Fehler in dieser Phase der Restrukturierung sind:
- In der Umstellungsphase wird zu knapp geplant: U. U. müssen zusätzliche Mitarbeiter und externe Beratungsleistungen eingekauft werden. Dazu kommen oft aufwendiger als angenommene Testphasen für die Produktentwicklung und die Werbestrategie, Kosten für Kundebefragungen oder nicht kalkulierte Beanstandungen und Rückläufer. Alle diese Prozesse kosten Geld und müssen finanziert werden.
- Der Kapitaldienst für die Finanzierung wird unterschätzt: Die knappe Liquidität stärkt den Einfluss der Hausbank. Diese ist jedoch nicht am Fortbestand des Unternehmens interessiert, sondern an der Sicherung ihrer Einlage. Deswegen ist die Finanzplanung für das Unternehmen überlebenswichtig. Lieferanten lassen mit sich reden. Mitarbeiter sind notfalls auch zu Zugeständnissen bereit. Eine Bank hat kein Verständnis für ausbleibende Zahlungen, und die Sozialversicherungsträger sind sogar nach genau drei Monaten gesetzlich dazu verpflichtet, Insolvenz für das Unternehmen zu beantragen, sollten die Renten‑, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter oder angestellten Geschäftsführer ausbleiben.
- Neues Marketing wird vernachlässigt: Wer im Geschäft ist, überschätzt gerne seine eigene Stellung und vernachlässigt neue Fragestellungen. Welche Trends haben die wichtigsten Nachbarmärkte? Gibt es konjunkturelle Kaufkraftverschiebungen in der anvisierten Käuferschicht? Welche Kaufkraftkennziffer hat das Einzugsgebiet? Bewegen sich die Wettbewerber in der Kommunikationspolitik zyklisch oder antizyklisch, betreiben sie Online-Shops oder Newsgroups? Der Geschäftsplan muss immer auch das Szenario für Werbe- und PR-Aktivitäten auf der Grundlage einer seriösen Marktbeobachtung enthalten.
- Wettbewerbsregeln werden nicht eingehalten: Das Gesetz (GWB) enthält zahlreiche Vorgaben, mit welchen Angaben das Unternehmen im geschäftsmäßigen Verkehr aufzutreten hat (z. B. Telemediengesetz). Im Geschäftsplan hat die Festlegung der Firmierung zu erfolgen, patentrechtliche Fragen sind zu fixieren, und die geplante Werbestrategie muss wettbewerbsrechtlich geprüft werden. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum im Internet, falsche Preisangaben oder Anlehnung an bekannte Marken im Firmenlogo bzw. der Farbgebung können das frühe und schlagartige Aus für neue Produkte bedeuten.
- Die eigene Strukturen werden falsch eingeschätzt: Bei strategischen Entscheidungen muss ein Unternehmer die Entscheidung treffen. Die Unternehmensaufteilung im Verhältnis 50:50 kann schnell zur Blockade führen. Hier sollte notfalls ein neutraler Steuerberater als Minderheitsgesellschafter vorgesehen werden, der mit 1% des Unternehmens bei strittigen Sachfragen zur Entscheidung führt.
IHK-Mitgliedschaft: Jetzt kommt Bewegung in festgefahrene Strukturen
Über Jahre haben unzufriedene Unternehmen versucht, die IHK-Pflichtmitgliedschaft auf gerichtlichem Wege zu kippen – erfolglos. Jetzt hat sich eine Unternehmer-Initiative begründet, die die IHK-Organisationen von innern verändern wollen. Themen: Veröffentlichung der Zahlen, Transparenz bei Gehältern, Pensionsanwartschaften, Beteiligungen und Leistungen. In einigen IHK-Bezirken stellt sich die Unternehmer-Initiative zu den nächsten Wahlen. Danach soll ein erster IHK-Bezirk übernommen und exemplarisch umgebaut werden. Seit Juni sitzen 14 Mitglieder der Berliner Initiative Pro KMU in der Vollversammlung der Berliner IHK. Ein Mitglied der Gruppe kandidiert für den Präsidentenposten. Infos zur Berliner Initiative gibt es unter > www.pro-kmu.com.
BGH-aktuell – Manipulieren bei der Einlagezahlung kostet doppelt
Zahlen Sie als GmbH-Gesellschafter die Einlage z. B. für eine Kapitalerhöhung ein und verrechnen Sie diese Zahlung mit einer Forderung gegen die GmbH, handelt es sich dennoch um eine sog. verdeckte Einlage. Folge: Es gelten die rechtlichen Vorschriften für die Einlageerbringung nach § 19, 22 und 56a GmbH-Gesetz (BGH, Urteil vom 10.7.2012, II ZR 212/10).
Für die Praxis: Das Problem taucht auf, wenn in verbundenen Unternehmen die Unterbilanz eines Unternehmens durch eine Kapitalerhöhung beseitigt werden soll, dabei aber keine reale Leistung erbracht wird. D. h., die Einlage wird nur auf dem Papier geleistet. Dazu der Bundesgerichtshof: Im Zweifel kann der Insolvenzverwalter die Einlage vom Gesellschafter nochmals in voller Höhe einfordern und auch durchsetzen.
BFH genehmigt Rücklage für Kosten der Betriebsprüfung
Jedenfalls für Großbetriebe ist es laut Bundesfinanzhof (BFH) selbstverständlich, dass für die Kosten der Mitwirkung an der Betriebsprüfung (§ 3 BpO) eine Rücklage gebildet werden darf. Und zwar auch dann, wenn die Prüfungsbehörde noch keine Prüfungsanordnung erlassen hat (BFH, Urteil vom 6.6.2012, I R 99/10).
Für die Praxis: Das betrifft zumindest alle abgelaufenen Wirtschaftsjahre. Achtung: Die Rückstellung muss abgezinst werden. Auch kleinere Betriebe, die nicht anschlussgeprüft werden, können eine Rückstellung für die Betriebsprüfung bilden, wenn die Prüfungsanordnung der Finanzbehörden vorliegt. Zulässig ist laut Finanzbehörden auch die sog. GDPdU-Rückstellung – damit wird für die Kosten eine Rückstellung gebildet, die für eine notwendige Software-Umstellung aufgrund von FA-Erfordernissen anfallen.
Arbeitgeber „GmbH“ muss Flugkosten für das Bewerbungsgespräch nicht zahlen
Wenn Sie sich als Geschäftsführer beruflich verändern wollen und sich um eine neue Herausforderung bewerben, ist es üblich, dass der potenzielle neue Arbeitgeber Ihre Kosten für die Anreise übernimmt. Insofern haben sich in der Praxis die Maßstäbe durchgesetzt, die ganz allgemein für Arbeitnehmer gelten. Achtung: Das gilt aber nicht uneingeschränkt für die Kosten einer Anreise mit dem Flugzeug (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.5.2012, 2 Ca 2404/12).
Für die Praxis: In der Regel erstattet der neue Arbeitgeber die Reisekosten für das Bewerbungsgespräch anstandslos. Und zwar auch für die Bewerbung um eine Geschäftsführer-Position, die von einer Consulting Firma durchgeführt wird. Schwierig wird es in der Praxis meist dann, wenn überzogene Konstellationen entstehen. Z. B., wenn der Fremd-Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, der gerade in Asien weilt, die Anreise mit dem Flieger nach Deutschland in Rechnung stellt. Laut Rechtsprechung gilt dann: Die Übernahme der Flugkosten ist nicht selbstverständlich, sondern nach der Bedeutung der Stelle zu beurteilen. Stimmen Sie sich vorher mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber ab, ob er bereit ist, die Flugkosten zu übernehmen.
Entlastungen für Klein-GmbHs und UGs kommen schon ab dem Geschäftsjahr 2013
Die von der EU geforderte Entlastung für kleine Kapitalgesellschaften wird jetzt auch in Deutschland zügig umgesetzt (vgl. dazu Nr. 31, 3/2012). Das Bundesjustizministerium hat jetzt dazu den entsprechenden Referentenentwurf (MicroBilG) vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Erleichterungen noch in 2012 umgesetzt werden und damit bereits für das Geschäftsjahr 2013 gelten.
Für die Praxis: Kleine Kapitalgesellschaften können danach eine noch weiter vereinfachte Bilanz aufstellen, eine vereinfachte Gliederung der GuV nutzen und weitere Vereinfachungen bei der Offenlegung nutzen.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief