Themen heute: Mezzanine-Finanzierungen müssen anschluss-finanziert werden + GmbH-Vermögen: Mit KfW-Zuschuss umschichten in EnergieSpar-Immobilen + Geschäftsführer-Gehalt: In der Industrie verdienen Sie am besten + Abberufungsbeschluss: Welche Rechtsmittel bleiben Ihnen? + Facebook-Marketing: Es besteht Impressumspflicht + Gegen das FA: Keine Steuern für Erstattungszinsen + BISS …
48. KW 2011
Freitag, 2.12.2011
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
insgesamt wurden zwischen 2004 und 2007 deutsche Unternehmen mit rund 4 Mrd. EUR mit Mezzanine-Darlehen finanziert. Viele dieser Unternehmen sind mittelständische Unternehmen. Problem: Die Mezzanine-Finanzierungen sind auf 7 Jahre angelegt. Das bedeutet: Für die ersten Programme aus 2004 wird im nächsten Jahr die Rückzahlung fällig. Als Geschäftsführer einer Mezzanine-finanzierten GmbH sind Sie gut beraten, bereits jetzt die Anschluss-Finanzierung zu sichern.
Rund 60 % der geförderten Unternehmen können die Rückzahlung voraussichtlich nicht oder nicht vollständig aus dem Cash-Flow leisten, so dass eine Anschluss-Finanzierung notwendig wird. Sicher ist, dass die bisher eingeräumten guten Konditionen auslaufen werden. Einige Finanzierer bieten zwar maßgeschneiderte Mezzannine-Verlängerungsoptionen an. Sie müssen aber – so laut Heat Mezzanine Advisory GmbH – mit „deutlich höheren Kosten rechnen“ (z. B. bis zu 15% statt bisher 7 bis 10 %).
Für die Praxis: Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Mezzanine-Finanzierer – also bereits gleich zum Jahresbeginn, wenn die Finanzierung im Geschäftsjahr 2012 ausläuft. Ermitteln Sie Ihren Finanzierungsbedarf realistisch. Bewerten Sie Ihre Ertragsaussichten und die Cash-Flow-Entwicklung unter Berücksichtigung der rückläufigen Konjunktur. Holen Sie rechtzeitig Vergleichsangebote ein. Beziehen Sie Ihre Hausbank in die Verhandlungen ein. Sprechen Sie auch mit den Genossenschaftsbanken und den Sparkassen.
GmbH-Immobilie: Kfw fördert Energie-Effiziente Immobilien überdurchschnittlich
Wer sein GmbH-Vermögen oder Rücklagen gegen Spekulations-Risiken oder Inflations-Folgen sichern will, kann das z. B. als Festgeld, Darlehen oder stille Beteiligung an einem anderen Unternehmen oder – langfristig – als (Wohn- oder Gewerbe-) Immobilie. Dazu folgender Hinweis: Sehr interessante Konditionen bietet die KfW für Niedrig-Energie-Immobilien (Programm 153). Das sind Zinsen ab 1,5 % und ein Tilgungszuschuss bis zu 10 % der Darlehenssumme, tilgungsfreie Anlaufjahre und flexible Tilgung. Ausführliche Informationen gibt es unter >
https://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Bauen/index.jsp.
Branchen-Gehalts-Zahlen (II): Chemie/Pharma vor Maschinenbau
Laut DIW sank das Einkommen des deutschen Arbeitnehmers von 2008 und 2010 um 1,5 %, seit 2005 um 7 %. Auch in 2011 werden die Tarifabschlüsse unter der Inflationsrate (zuletzt: 2,5 %) bleiben. Anders sieht es bei den Einkommen der Geschäftsführer aus. GmbH-Geschäftsführer haben (vgl. Volkelt-Brief Nr. 47/2011) auf breiter Front von der guten konjunkturellen Entwicklung profitiert. Im Durchschnitt stiegen die Gehälter von GmbH-Geschäftsführern gegenüber dem Vorjahr um 8,1 % – und lagen damit über der Inflationsrate. Besonders gut wurde und wird in der Industrie verdient. Hier verdienen die Geschäftsführer in allen Industriezweigen deutlich über 100.000 €. Die besten Gehälter werden nach wie vor im Wirtschaftszweig Chemie/Pharma gezahlt (hier: 160.000 €).
Auffällig ist der weitere Anstieg des variablen Anteils an der Gesamtvergütung. Damit profitieren die meisten Geschäftsführer auch ganz stark davon, dass viele GmbHs in 2010 und auch im laufenden Geschäftsjahr wieder gute bis sehr gute Erträge und Gewinne erwirtschaften und sich das voll auf die Tantieme auswirkte. Schlusslicht bei den Gehältern bleiben weiterhin die Geschäftsführer von Handwerks-GmbHs (Durchschnitt: 117.000 €) und GmbHs im Einzelhandel (118.000 €). Das liegt auch daran, dass in diesen Wirtschaftsbereichen zum Festgehalt nur knapp 70 % der Geschäftsführer laut Anstellungsvertrag eine zusätzliche Tantiemezahlung erhalten und dass die Tantieme mit nur 20 % einen geringeren Anteil an den Gesamtbezügen ausmacht. Beispiele für „Durchschnitts-Gehälter in der Industrie“:
Branche: Industrie | Jahres-Festgehalt | Tantieme | Tantieme-Anteil in % |
Bauzubehör/Holz Chemie/Pharma Elektro/Elektronik Kunststoff/Textil/Leder Maschinen/Fahrzeugbau Metall/Anlagenbau Sonstige Industrie |
126.000 131.000 120.000 118.000 127.000 114.000 115.000 |
33.000 31.000 37.000 35.000 34.000 31.000 69.000 |
26,1 23,6 30,8 29,6 26,7 27,1 - |
Quelle: Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2012“ BBE Verlag
Für die Praxis: Viele Geschäftsführer können die positive Gehaltsentwicklung auch für Ihre eigene Einkommenssituation nutzen. Gesellschafter-Geschäftsführer müssen dabei aber die Grenzen der steuerlichen Angemessenheit beachten. Dazu haben wir bereits ausführlich in Volkelt-Brief Nr. 47/2011 berichtet. Aber auch als Fremd-Geschäftsführer sollten Sie jetzt schon prüfen, ob Sie die positive Gehaltsentwicklung auch für sich nutzen können. Die neuen Vergleichszahlen sind eine gute Orientierungshilfe > Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung gibt es hier > https://www.gmbh-gf.de/downloads/checkliste-gehaltserhoehung.
Abberufen als Geschäftsführer: Welche Rechtsmittel bleiben Ihnen?
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH/UG trotz Beschlussunfähigkeit (Zum Beispiel, weil die laut Gesellschaftsvertrag erforderliche Anzahl der Stimmen nicht erreicht wird) die Abberufung des Geschäftsführers, dann ist der Beschluss nicht von vorneherein nichtig. Der Beschluss ist aber „anfechtbar“ und wird vom Registergericht nur dann nicht eingetragen, wenn Sie den Beschluss tatsächlich anfechten (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2011, 8 W 387/11).
Für die Praxis: Im Urteil ging es um einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der trotz Abwesenheit abberufen wurde, obwohl er laut Gesellschaftsvertrag an der Beschlussfassung hätte mitwirken müssen. Trotz des Fehlers muss der Geschäftsführer den Beschluss vor Gericht anfechten.
Facebook-Marketing: Es besteht Impressumspflicht
Wenn Sie soziale Netzwerke wie Facebook (oder Twitter) für gezieltes Firmen-Marketing verwenden, müssen Sie die Vorschriften aus dem Telemediengesetz (§ 5 TMG) beachten. Es besteht die sog. Impressumspflicht. So müssen die im Gesetz geforderten Pflichtangaben (Adresse, Registergericht, für GmbHs: Geschäftsführer, Kontakt – Telefon, eMail) aus Ihrem Profil hervorgehen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011, 2 HK O 54/11). Pflichtangaben > hier anklicken.
Für die Praxis: Nicht notwendig ist, dass die Pflichtangaben unmittelbar in Ihr Facebook-Profil eingetragen sind. Es genügt z. B. auch, wenn Sie erkennbar von Facebook auf die Impressums-Seite ihrer Website verlinken.
Sich wehren gegen den FA-Bescheid: Erstattungszinsen sind (doch) nicht steuerpflichtig
Jetzt hat auch das Finanzgericht Münster klar gestellt, dass die vom Finanzamt zurückgezahlten Erstattungszinsen für zuviel gezahlte Steuern anschließend nicht als Einnahme des Steuerschuldners zusätzlich versteuert werden darf. Dazu gab es bereits in der Vergangenheit sogar ein eindeutiges BFH-Urteil (vgl. Volkelt-Brief Nr. 37/2010, BFH, Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07). Die Finanzbehörden selbst sehen aber anscheinend keinen Handlungsbedarf und besteuern weiter die Erstattungszinsen. Vermutlich will man den Gesetzgeber zu einer anderen Regelung im Sine der Finanzbehörden drängen (FG Münster, Urteil vom 27.10.2011, 2 V 913/11 E).
Für die Praxis: Bis auf weiteres scheint die BFH-Rechtsprechung gegen einzelne Finanzämter nur gerichtlich durchzusetzen zu sein. Geht es um mehr als „Peanuts“, sollten Sie sich nicht davor scheuen, Ihre Rechte geltend zu machen. Das bezieht sich auf alle in § 12 EStG genannten Steuerarten, also bei Erstattungszinsen für zuviel gezahlte Einkommensteuer, Umsatzsteuer, aber auch z. B. für zu viel gezahlte Erbschaftsteuer augrund einer fehlerhaften Veranlagung.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief
BISS> Die Wirtschaftssatire > https://www.gmbh-gf.de/biss/geschenk-ideen