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Volkelt-Briefe

Ihre Strategie für die Personalkosten: Bundesarbeitsgericht gibt die Linie für Werkverträge vor

Nach Ent­schei­dun­gen der Arbeits- und Lan­des­ar­beits­ge­rich­te hat auch …

das BAG zur Pra­xis mit Werk­ver­trä­gen Stel­lung bezo­gen. Ist unklar, ob es sich um einen Dienst- oder Werk­ver­trag han­delt, ent­schei­den die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se (BAG, Urteil vom 25.9.2013, 10 AZR 282/12).

Für die Pra­xis: Damit bestä­tigt das BAG die Recht­spre­chung des LAG Baden-Würt­tem­berg für einen IT-Dienst­leis­ters, der für die Daim­ler AG tätig wur­de (vgl. Nr. 38/2013). Gehen Sie davon aus, dass in Zwei­fels­fäl­len um die Ver­trags­ge­stal­tung die Gerich­te auch die Beweis­auf­nah­me vor Ort anord­nen und aus­gie­bi­ge Zeu­gen­be­fra­gun­gen zum tat­säch­li­chen Arbeits­ab­lauf vor­neh­men. Unklar­hei­ten gehen zu Ihren Lasten.

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