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Volkelt-Brief 35/2019

Der Fall des Mana­gers: Erkennt­nis­se eines (ehe­ma­li­gen) Chefs + GmbH con­tra Finanz­amt: Was tun gegen eine Kon­to-Sper­rung? Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Wert­schät­zung aus Mal­lor­ca + Unter­neh­mens­recht: Was Sie als Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: So lesen sich die neu­en Erfolgs-Geschich­ten Geschäfts­füh­rer-Netz­wer­ke: Hal­ten Sie Ihre Pro­fi­le auf dem Lau­fen­den BGH-aktu­ell: Leih­ar­beit­neh­mer und Mit­be­stim­mung Mau: Frau­en in den Füh­rungs­eta­gen + Büro­kra­tie: Gas­tro-GmbHs müs­sen Kon­troll-Berich­te offen­le­gen + Vor­sor­ge: GmbH kann die Ver­sor­gungs­zu­sa­ge nur aus­nahms­wei­se ent­zie­hen + gGmbH: Vor­teils­nah­me des Geschäfts­füh­rers kos­tet die Gemeinnützigkeit

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Frei­burg, 29. August 2019

 

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Sie erin­nern sich: Der Ex-Arcan­dor-Mana­ger Tho­mas Mid­del­hoff (Mar­ke: BigT) wur­de wegen Untreue und Steu­er­hin­ter­zie­hung zu 3 Jah­ren Haft ver­ur­teilt (vgl. zuletzt Nr. 48/2014). Zuletzt ver­öf­fent­lich­te er sei­ne Auto­bio­gra­phie (A115 – Der Sturz) und tin­gel­te durch Talk­shows. Aller­dings immer mit dem Makel des Unbe­lehr­ba­ren, des arro­gan­ten Mana­gers. Eine Sei­te der Macht, mit der bis­wei­len auch eini­ge Kollegen/Innen im All­tag leben (müs­sen). Jetzt gibt BigT wei­te­re Ein­bli­cke in das Busi­ness-Leben – mit einem deut­lich nach­denk­li­che­ren Akzent. Titel sei­nes neu­es­ten Buches: Schul­dig – vom Schei­tern und Wie­der­auf­ste­hen. Was bleibt?

Reflek­tiert und scho­nungs­los ehr­lich berich­tet Tho­mas Mid­del­hoff, wie die bit­te­re Erfah­rung des Schei­terns zu sei­ner größ­ten Chan­ce wur­de …” –  so BigT´s Fazit laut Klap­pen­text. An sei­ner Manage­ment-Leis­tung lässt er wei­ter­hin kei­ne Zwei­fel zu. Selbst­kri­tisch wird er, wenn er sei­ne Muta­ti­on zur Maß­lo­sig­keit beschreibt. Eine Nei­gung, die laut BigT auch etli­chen ande­ren Mana­gern nicht fremd ist. Gemeint ist damit der gering schät­zen­de Umgang mit den Mit­men­schen. Scha­de nur, dass es außer die­ser Bestands­auf­nah­me kei­ne wirk­li­chen Erkennt­nis­se dazu gibt – die behält sich BigT für sein nächs­tes Werk vor. Es soll eine Kri­mi wer­den – Tat­ort: Wirt­schaft. Laut Ankün­di­gung will er „das Sys­tem” beschrei­ben und auf den Prüf­stand stel­len. Dar­auf darf man gespannt sein.

Eine glat­te Lese­emp­feh­lung mit Erkennt­nis­ge­winn gibt es für „Das Ende der Mit­tel­schicht – Abschied von einem deut­schen Erfolgs­mo­dell” von Dani­el Goff­art. Ein Weck­ruf gegen Phleg­ma und Nichts­tun. Ein Auf­ruf zum etwas „Unter­neh­men”, zu neu­en Wegen und Zukunfts­sze­na­ri­en mit Phan­ta­sie – vom Han­dels­blatt nomi­niert für den Deut­schen Wirt­schafts­buch­preis 2019.

 

GmbH contra Finanzamt: Was tun gegen eine Konto-Sperrung? 

In der Pra­xis pas­siert eine Kon­ten­sper­rung schnell. Beson­ders ärger­lich ist das, wenn Sie im Urlaub sind und von einem Lie­fe­ran­ten erfah­ren, dass sei­ne Rech­nun­gen nicht mehr abge­bucht wer­den konn­ten.  Oder wenn die GmbH kei­ne Löh­ne aus­zahlt oder mit der Mie­te in Rück­stand ist. Das Finanz­amt behält sich eine sol­che Maß­nah­me ganz grund­sätz­lich im Klein­ge­druck­ten jedes Steu­er­be­scheids vor. In der Pra­xis wird das z. B. ange­wandt, wenn der Steu­er­zah­ler  bereits mehr­mals Steu­ern nicht recht­zei­tig bezahlt hat. Das Finanz­amt ist also grund­sätz­lich zu die­ser Maß­nah­me berech­tigt – es gibt kein wirk­sa­mes Rechts­mit­tel dagegen.

Ablauf der Kon­ten­sper­rung: Die Ein­zugs­stel­le des Finanz­amts infor­miert die Bank über die­se Maß­nah­me. Die Bank ist dann dazu ver­pflich­tet, Aus­zah­lun­gen sofort ein­zu­stel­len. Dabei ist nicht unbe­dingt sicher gestellt, dass der Sach­be­ar­bei­ter der Bank, der die Sper­rung ver­an­lasst, zugleich auch den Sach­be­ar­bei­ter infor­miert, der Ansprech­part­ner des Kon­to-Inha­bers ist. Aus der Pra­xis wer­den regel­mä­ßig Fäl­le bekannt, in denen der Kon­to-Inha­ber erst nach einem Hin­weis des Lie­fe­ran­ten auf offe­ne Rechun­gen von der Sper­rung erfah­ren. Scha­den und Auf­wand, die durch einen Kon­ten­sper­rung ent­ste­hen sind enorm. In der Regel kos­tet es nicht nur eini­ge zeit­auf­wen­di­ge Tele­fo­na­te, um die Arbeits­si­tua­ti­on wie­der her­zu­stel­len. Dazu muss schnell Geld beschafft wer­den – was sich meis­tens in schlech­te­ren Kon­di­tio­nen bemerk­bar macht. Dazu müs­sen Bele­ge hin- und her­ge­faxt wer­den, Ansprech­part­ner aus­fin­dig gemacht wer­den und – schluss­end­lich – auch noch die Stun­den­ab­rech­nung des zwi­schen­ge­schal­te­ten Steu­er­be­ra­ters begli­chen wer­den – drei- bis vier­hun­dert Euro zusätzlich.

Auch wenn es nervt – Post vom Finanz­amt soll­ten Sie nie ein­fach lie­gen las­sen. Spä­tes­tens, wenn Sie bereits 2 oder 3 Mal mit einem Steu­er­rück­stand auf­ge­fal­len sind, soll­ten Sie davon aus­ge­hen, dass das Finanz­amt dem­nächst gegen Sie „erzie­he­risch“ vor­ge­hen wird und eine ange­droh­te Kon­ten­sper­rung auch tat­säch­lich durch­zie­hen wird. Prü­fen Sie Beschei­de grund­sätz­lich auf Anlass und Fris­ten. Beschaf­fen Sie sofort die aus­ste­hen­den Beträ­ge. Spre­chen Sie mit Ihrem Bank­be­ra­ter, wie im Fal­le einer Kon­ten­sper­rung vor­zu­ge­hen ist. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie den Bera­ter dafür, dass er Sie sofort von sich aus infor­miert – über Mobil-Tele­fon und E‑Mail. Las­sen Sie sich des­sen Direkt­kon­takt geben (Fax und E‑Mail), damit Sie die Frei­ga­be der Sper­rung durch das Finanz­amt sofort und ohne wei­te­ren Zeit­ver­lust an die Bank wei­ter­lei­ten kön­nen. Infor­mie­ren und kon­tak­ten Sie sofort den Steu­er­be­ra­ter. Wenn Sie den nicht errei­chen: Neh­men Sie sofort mit dem Sach­be­ar­bei­ter im Finanz­amt Kon­takt auf, der die Sper­rung ver­an­lasst hat. Brin­gen Sie in Erfah­rung, was Sie tun müs­sen, um die Sper­rung auf­zu­he­ben. Las­sen Sie sich sofort nach Zah­lung der Steu­er schrift­lich (Fax) beschei­ni­gen, dass das Finanz­amt die Sper­rung auf­ge­ho­ben hat. Lei­ten Sie die­se Bestä­ti­gung umge­hend an die Bank wei­ter (Fax) und ver­ge­wis­sern Sie sich dar­über, dass alle aus­ste­hen­den Last­schrif­ten und ange­wie­se­nen offe­nen Rech­nun­gen über­wie­sen wur­den. Selbst wenn Sie „eilig“ vor­ge­hen, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Sie jede Steu­er-Nach­läs­sig­keit 2 und mehr Tage auf Trapp hal­ten wird.

 

Geschäftsführer-Perspektive: Wertschätzung aus Mallorca 

Hal­lo Chef, ganz ehr­lich: Wenn ich hier zusam­men mit mei­nen bei­den Jungs am traum­haf­ten Strand von Ses Cove­tes Beach-Vol­ley­ball „trai­nie­re”, ver­mis­se ich die Arbeit kein biß­chen. Auch, dass es manch­mal drun­ter und drü­ber zugeht, ist ver­ges­sen. Was ich sagen will: Ich fin­de es toll, wie Sie den Laden zusam­men­hal­ten – auch in schwie­ri­gen Zei­ten. Dass Sie uns machen las­sen. Dass Sie (fast) immer die Ruhe selbst sind und nicht gleich aus­flip­pen, wenn einer mal einen Feh­ler macht. Wahr­schein­lich ist es das, was man Wert­schät­zung aus­macht. Machen Sei eigent­lich auch irgend­wann mal Urlaub? Soll­ten Sie – ist eine gute Sache und mit ein biß­chen Abstand weiß man, wie gut man es im All­tag hat.

PS: Schön, dass wir uns das leis­ten kön­nen und das Gehalt immer pünkt­lich zum Monats­en­de auf dem Kon­to ist. Muss ja auch mal gesagt werden.

Mit den bes­ten Grüßen

 

Unternehmensrecht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen 

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Wei­ter­bil­dung Mit einem neu­en sog „Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz” soll die Kurz­ar­beit ab 2020 mit der Mög­lich­keit einer zusätz­li­chen Qua­li­fi­zie­rung von Mit­ar­bei­tern ver­bun­den werden. Dazu müs­sen Zuschüs­se geson­dert bean­tragt werden.
Incen­ti­ves Job­ti­ckets (Fahr­ten mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln von der Woh­nung zur Arbeit) sind steu­er­frei, wenn sie zusätz­lich zum Arbeits­lohn (kei­ne Lohn-Umwand­lung) gezahlt wer­den. Bei einer Lohn-Umwand­lung kön­nen Sie dem­nächst eine 25%-Pauschalversteuerung nutzen. Abfra­ge, ob Inter­es­se besteht, und das Ange­bot an die Mit­ar­bei­ter formulieren.

 

Digitales: So lesen sich die neuen Erfolgs-Geschichten 

Geld und Macht wecken Begehr­lich­kei­ten. Auch und gera­de, wenn es dar­um geht, dem Big Brot­her des Han­dels – Ama­zon – einen Teil der Mil­li­ar­den­um­sät­ze strit­tig zu machen. Unter­des­sen for­mie­ren sich nicht nur klei­ne­re regio­na­le Han­dels-Platt­for­men (vgl. Nr. 18/2019). Jetzt sind auch die gro­ßen europäischen/deutschen Han­dels- unter­neh­men auf­ge­wacht: Breu­nin­ger setzt auf Online-Han­del auf Luxus­mo­de und hat dazu ein neu­es Waren­dienst­leis­tungs­zen­trum in Stutt­gart gegrün­det, das Aus­lie­fe­rung im 48-Stun­den-Takt erle­digt. Die Schwarz-Grup­pe (Lidl, Kauf­land) inves­tiert in „online”. Die Migros-Toch­ter Gala­xus will Ama­zon in Deutsch­land Kon­kur­renz machen.

Auch die Otto-Grup­pe ist auf dem digi­ta­len Durch­marsch. In Abstim­mung mit ihren 90 über Deutsch­land ver­teil­ten Shop­ping­malls (ECE) ist ein neu­es Mul­tich­an­nel-Ver­kaufs­mo­dell geplant. ECE-Kun­den kön­nen sich über www.otto.de infor­mie­ren, wel­che Waren vor Ort im Shop­ping-Cen­ter vor­rä­tig sind, kön­nen Pro­duk­te reser­vie­ren und beim Händ­ler lagern – die opti­ma­le Ver­bin­dung von sta­tio­nä­rem und Online-Han­del. Noch aggres­si­ver plant Insta­gram: Hier gibt es in Zukunft alle Waren auf „Bil­dern”. Per Klick wer­den die Prei­se der Pro­duk­te ange­zeigt und per Dop­pel­klick bestellt und bezahlt.

Kon­kur­renz belebt das Geschäft. Wie es scheint, hat Ama­zon die opti­ma­le Betriebs­grö­ße erreicht und ver­liert an der ein- oder ande­ren Stel­le an Wett­be­werbs­fä­hig­keit (Bera­tung, Ser­vice, Lie­fer­zei­ten). Auch die Zahl der Retou­ren macht zu schaf­fen. Die Fol­gen der umsatz­be­trie­be­nen Stra­te­gie wer­den so zum Wett­be­werbs­nach­teil. Fazit: Die Markt­ver­hält­nis­se im Online-Han­del blei­ben in Bewe­gung – mit Chan­cen wei­ter­hin auch für klei­ne­re Anbieter.

 

Geschäftsführer-Netzwerke: Halten Sie Ihre Profile auf dem Laufenden 

Geschäfts­füh­rer, die regel­mä­ßig sozia­le und Busi­ness-Netz­wer­ke zur Anbah­nung von Geschäfts­kon­tak­ten nut­zen, ken­nen das: „Nein – ich bin nicht mehr Geschäfts­füh­rer der sound­so-GmbH, son­dern jetzt in der X‑GmbH“. Der gesuch­te Kon­takt ist nicht mehr aktu­ell. Häu­fig kommt es aber auch vor, dass die beruf­li­che Bio­gra­phie ein­fach ver­al­tet ist. Nach­teil: Sucht z. B. ein Unter­neh­men genau nach Ihrem Pro­fil, wird es Sie nicht fin­den, weil das Pro­fil ver­al­tet ist. Exper­ten set­zen auf die sog. Aus­bau-Tak­tik: Danach soll­ten Sie Schritt für Schritt Ihr Pro­fil um die stän­dig erwei­ter­ten Funk­tio­nen des Anbie­ters ergän­zen – z. B. kön­nen Sie die die Ver­stich­wor­tung in XING stän­dig erwei­tern oder Sie nut­zen die Ver­schlag­wor­tung Ihrer Kon­tak­te. Nut­zen Sie auch die Mög­lich­kei­ten, die eini­ge Anbie­ter mit einem zusätz­li­chen Fir­men-Pro­fil anbie­ten. Auch die dort ein­ge­tra­ge­nen Daten (Tex­te, Bil­der) soll­ten regel­mä­ßig geprüft und aktua­li­siert werden.

60% aller Inter­net-Nut­zer knüp­fen geschäft­li­che Kon­tak­te über Busi­ness-Netz­wer­ke. Wenn Sie sich in einem Netz­werk ein­tra­gen, soll­ten Sie die dort über Sie ver­öf­fent­lich­ten Daten regel­mä­ßig aktu­ell hal­ten. Das gilt aber nicht nur für Ihre Per­so­nen­da­ten, son­dern auch für die Daten der Fir­ma, die Sie reprä­sen­tie­ren. Z. B. dann, wenn Ihre Fir­ma neue Pro­duk­te auf den Markt bringt, neue Geschäfts­fel­der erschlie­ßen will, neue Koope­ra­ti­ons­part­ner sucht und Sie dazu neue Kon­tak­te suchen und gefun­den wer­den wol­len (z. B. Xing, Lin­ke­dIn). Reser­vie­ren Sie am bes­ten jetzt gleich einen Ter­min für die Prü­fung aller Ihrer aktu­el­len Profileinträge.

 

BGH-aktuell: Leiharbeitnehmer und Mitbestimmung

Leih­ar­beit­neh­mer sind bei der Ermitt­lung des Schwel­len­werts von in der Regel mehr als 2.000 beschäf­tig­ten Arbeit­neh­mern für die Bil­dung eines pari­tä­ti­schen Auf­sichts­rats nach dem Mit­be­stim­mungs­ge­setz (hier: § 1 Abs. 1 Nr. 2 Mit­BestG) zu berück­sich­ti­gen. Und zwar dann, wenn das Unter­neh­men regel­mä­ßig wäh­rend eines Jah­res über die Dau­er von mehr als sechs Mona­ten Arbeits­plät­ze mit Leih­ar­beit­neh­mern besetzt (BGH, Beschluss v. 25.6.2019, II ZB 21/18).

Im ent­schie­de­nen Fall beschäf­tig­te das Unter­neh­men regel­mä­ßig rund ein Drit­tel der gesam­ten Beleg­schaft mit Leih­ar­beit­neh­mern. Im Jah­res­durch­schnitt lag die Gesamt-Beschäf­ti­gungs­zahl damit über 2.000 Mit­ar­bei­tern – der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) bestä­tigt damit die bereits bis­her ver­tre­te­ne Auf­fas­sung der Arbeits­ge­richts­bar­keit. Aber: Berück­sich­tigt wur­den nur Leih­ar­beit­neh­mer, die mehr als 6 Mona­te beschäf­tigt waren – dar­aus errech­ne­te sich im kon­kre­ten Fall eine Beschäf­tig­ten­zahl von weni­ger als 2.000 Mit­ar­bei­tern. Unter­neh­men an der „Schwel­le” müs­sen danach die Ver­trags­lauf­zei­ten exakt pla­nen und einhalten.

 

Mau: Frauen in den Führungsetagen

Nach einer aktu­el­len Aus­wer­tung der Unter­neh­mens­be­ra­tung Ernest & Young (EY) hat sich der Frau­en­an­teil in den Vor­stands­eta­gen der deut­schen DAX-Unter­neh­men leicht erhöht. Danach ist die Zahl weib­li­cher Vor­stän­de in den bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men in Deutsch­land im ers­ten Halb­jahr 2019 zum ach­ten Mal in Fol­ge gestie­gen – von 58 zu Jah­res­be­ginn auf nun 61.

Das ent­spricht einer Quo­te von 8,7 %. In zwei von drei DAX-Unter­neh­men ist immer noch kein Vor­stands­mit­glied weib­lich. Nur drei Kon­zer­ne wer­den von einer Frau als CEO geführt. Fazit: Das The­ma bleibt eine Steil­vor­la­ge für die Gender-Politik.

 

Bürokratie: Gastro-GmbHs müssen Kontroll-Berichte offenlegen

In Schles­wig-Hol­stein begnügt man sich nicht mit der Online-Offen­le­gung der Lebens­mit­tel-Kon­troll­ergeb­nis­se. Gas­tro­no­mi­sche Betrie­be sol­len zusätz­lich per Gesetz dazu ver­pflich­tet wer­den, den Bericht der letz­ten Lebens­mit­tel­kon­trol­le offen zu legen. Dabei bleibt es dem Unter­neh­men über­las­sen, in wel­cher Form die Offen­le­gung erfolgt – als Aus­hang oder als Bei­blatt zur Spei­se­kar­te. Auf jeden Fall muss sicher­ge­stellt sein, dass der gas­tro­no­mi­sche Betrieb den Kon­troll­be­richt auf Nach­fra­ge des Gas­tes vor­le­gen kann.

 

Vorsorge: GmbH kann die Versorgungszusage nur ausnahmsweise entziehen

Die „GmbH” kann Ansprü­che aus einer dem Geschäfts­füh­rer erteil­ten Ver­sor­gungs­zu­sa­ge (Pen­si­ons­zu­sa­ge) nur dann zurück­hal­ten, wenn der sei­ne Pflich­ten in so gro­ber Wei­se ver­letzt, „dass sich die in der Ver­gan­gen­heit bewie­se­ne Betriebs­treue nach­träg­lich als wert­los oder zumin­dest erheb­lich ent­wer­tet her­aus­stellt”. Vor­aus­set­zung: Die GmbH ist durch das gro­be Fehl­ver­hal­ten des Geschäfts­füh­rers in eine Exis­tenz bedro­hen­de Lage gebracht wor­den (BGH, Urteil v. 2.7.2019, II ZR 252/16).

Danach dürf­te es kaum mög­lich sein, dem Geschäfts­füh­rer im Nach­hin­ein die Ver­sor­gungs- bzw. Pen­si­ons­an­sprü­che zu strei­chen. In der Pra­xis ist aller­dings zu prü­fen, ob nach einer Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund von der amtie­ren­den Geschäfts­füh­rung grund­sätz­lich auch geprüft wer­den muss, ob die Ansprü­che aus der Ver­sor­gungs­zu­sa­ge des gekün­dig­ten Geschäfts­füh­rers zur Dis­po­si­ti­on stehen.

 

gGmbH: Vorteilsnahme des Geschäftsführers kostet die Gemeinnützigkeit

Erhält der Geschäfts­füh­rer einer gGmbH Leis­tun­gen oder Zuwen­dun­gen von der GmbH (hier: Pfle­ge­leis­tun­gen für ein Fami­li­en-Mit­glied), die sonst nur Kun­den gegen ein Ent­gelt bereit­ge­stellt wer­den, führt das zum Ver­lust der Gemein­nüt­zig­keit und dazu, dass die Bereit­stel­lung und Orga­ni­sa­ti­on eines ambu­lan­ten sozia­len Pfle­ge- und Assis­ten­ten­diens­tes und die Trä­ger­schaft von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen steu­er­lich als wirt­schaft­li­cher Geschäfts­be­trieb ein­ge­stuft wird. Das kann sogar nach­träg­lich – also mit steu­er­li­cher Rück­wir­kung – fest­ge­stellt wer­den (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 12.4.2019, 6 K 3664/16).

 

Einen guten Start in ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

L. Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

 

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