Themen heute: Neue Mitarbeiter: „Es wird immer enger …” + Recht: Neue Vorschriften für Verträge mit Geschäftspartnern + Geld und Vorsorge: Privat Finanzprobleme gefährden Ihre Geschäftsführer-Stellung + Mindestlohn: So bleiben Praktikanten außen vor + Bank darf Sie bei Umschuldungen nicht benachteiligen + Steuerberater empfehlen „Tempo machen“ bei der Betriebsübertragung + Geschäftsführer privat: Wie steht es um Ihre Bonität? + BISS …
Der Volkelt-Brief 32/2014 > Download als PDF – lesen im „Print”
Nr. 33/2014
Freiburg 15.8.2014
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
viele kleinere Unternehmen suchen händeringend nach qualifizierten Mitarbeitern. Zum Teil bleiben Aufträge liegen oder können nur mit Wartezeiten abgearbeitet werden. Jetzt hat das Problem Arbeitskräftemangel die offizielle Statistik erreicht.
Trend: Arbeitgeber geraten auf dem Arbeitsmarkt immer mehr in die Defensive. Umgekehrt: Arbeitnehmer haben immer bessere Karten und können – gute Qualifikation vorausgesetzt – hoch pokern, wenn es um den Abschluss und die Konditionen im Arbeitsvertrag geht. Befristungen, Leiharbeit und Mini-Jobs sind laut Statistischem Bundesamt rückläufig. Gleichzeitig steigt der Anteil der Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs.
McKinsey warnt vor einem vollen Durchschlagen des Arbeitskräftemangels ab 2015. Laut DIHK fehlen bis 2025 insgesamt 6 Mio. Arbeitnehmer. Laut Bosch-Stiftung sinkt die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland bis 2030 um über 10 %. Auch wenn die Prognosen immer noch zum Teil deutliche Unschärfen aufweisen, ist der Trend unumkehrbar. Sie müssen Ihr Geschäft danach ausrichten.
Neue Vorschriften für Verträge mit Geschäftspartnern
Zum 29.7.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr offiziell in Kraft getreten und damit geltendes Recht. Zu den einzelnen Änderungen haben wir bereits berichtet (vgl. Nr. 20/2014). Hier noch ein wichtiger Hinweis für die Geschäftsführer, die mit ihren Geschäftspartnern abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen einzelvertragliche Absprachen vereinbaren wollen. Auch für diese Fälle gibt es jetzt eine gesetzliche Neuregelung. Danach sind Absprachen nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Beachten Sie: Einigen sich die Vertragsparteien im Rahmen einer Individualvereinbarung auf Zahlungs‑, Überprüfungs- oder Abnahmefristen, gilt Folgendes:
- Hat sich ein Unternehmen eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen einräumen lassen, so ist die Vereinbarung nur wirksam, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass die Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist.
- Hat sich ein öffentlicher Auftraggeber eine solche Zahlungsfrist einräumen lassen, ist die Vereinbarung unwirksam. Hat er sich eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen einräumen lassen, so ist diese Vereinbarung nur dann wirksam, wenn er nachweist, dass die Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde und sachlich gerechtfertigt ist.
- Hat sich ein Unternehmen oder ein öffentlicher Auftraggeber eine Prüfungs- oder Abnahmefrist von mehr als 30 Tagen einräumen lassen, so ist diese Vereinbarung nur wirksam, wenn das Unternehmen oder der öffentliche Auftraggeber nachweist, dass die Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist.
Privat Finanzprobleme gefährden Ihre Geschäftsführer-Stellung
Der Geschäftsführer einer GmbH kann jederzeit abberufen werden. Das gilt dann natürlich auch für den Fall der privaten Insolvenz des Geschäftsführers – eine Begründung für die Abberufung ist ja nicht erforderlich. Schwieriger ist der Fall, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist, dass für eine Abberufung ein wichtiger Grund vorliegen muss. Die Privat-Insolvenz des Geschäftsführers ist dann ein wichtiger Grund für eine sofortige Abberufung, „wenn der GmbH Nachteile daraus entstehen“ (so z. B. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2006, 14 U 50/05).
Beispiel: Die Privat-Insolvenz trifft den Geschäftsführer einer Bank. In diesem Fall muss mit Recht befürchtet werden, dass der Bank in der Öffentlichkeit ein Existenz bedrohender Image-Schaden entsteht (aber auch z. B.: Geschäftsführer einer Vermögensverwaltung u. ä.). In der Regel wird man davon ausgehen müssen, dass die Privat-Insolvenz des Geschäftsführers nachteilige Auswirkungen für die GmbH hat – z. B. in der Form, dass die Banken bei der Kreditvergabe zusätzliche Bedenken geltend machen werden.
Mindestlohn: So bleiben Praktikanten außen vor
Viele kleinere Firmen werden ab 2015 keine Praktikanten mehr beschäftigen – aus Angst oder der Verunsicherung, dass hier ab 2015 der Mindestlohn von 8,50 EUR gezahlt werden muss. Es bleiben Ihnen aber Möglichkeiten, Praktikanten weiterhin zu den bisherigen Konditionen einzustellen. Das sind:
- der/die Praktikant ist unter 18 Jahre und hat keine abgeschlossene Berufsausbildung,
- gemäß Schul‑, Ausbildungs- oder Studienordnung ist ein Praktikum zwingend vorgeschrieben (bis zu 3 Monaten).
Bank darf Sie bei Umschuldungen nicht benachteiligen
Wenn Sie oder Ihre GmbH ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, dann muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bereits geleistete Sondertilgungen berücksichtigen. Die Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), wonach Sondertilgungen unberücksichtigt bleiben und nicht zugunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt werden, ist unwirksam (OLG Oldenburg, Urteil vom 4.7.2014, 6 U 236/13).
Steuerberater: „Tempo machen bei der Betriebsübertragung”
In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht um die Erbschaftsteuerregelung für Betriebsvermögen hat das Gericht grundlegende Kritik an der derzeitigen Regelung erkennen lassen. Kritisiert wird unter anderem, dass es keine Vermögensobergrenzen bei der Befreiung von der Erbschaftssteuer gibt oder dass eine Begünstigung beim so genannten Verwaltungsvermögen erst ab einer Grenze von mehr als 50 % ausgeschlossen wird.
Der Deutsche Steuerberaterverband geht davon aus, dass die bestehende Regelung zur Steuerbefreiung von Firmen-Erben keinen Bestand haben wird und rät dazu, anstehende Betriebsübertragungen zügig abzuwickeln (DStV, Mitteilung vom 29.7.2014).
Geschäftsführer privat – wie steht es um Ihre Bonität?
Nach einem Selbstversuch der Handelsblatt (HB) Wirtschafts-Redaktion, bei dem 10 Redakteure ihre Scorer-Bewertung und die zugrunde liegende Datenbasis bei der Schufa abgefragt und nachgeprüft haben, sind 50 % der Bewertungen fehlerhaft. Entweder wurden veraltete Daten geführt oder es fehlten wichtige Finanz-Informationen. Zum Teil waren Angaben einfach nur falsch und stimmten mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht überein (Handelsblatt, Meldung vom 6.8.2014, S. 34).
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Chefredakteur + Herausgeber