GmbH/Kosten: Die Laster der Laster-Hersteller + GmbH/Planungen 2020: Jetzt endlich die Nachfolge anpacken + Geschäftsführer-Perspektive: Brexit, Exit … + Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: Neue Plattform für Haushalts-Dienstleistungen + GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen + Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen + GF/Haftung: Middelhoff-Verfahren eingestellt + Mitarbeiter/Lohnkosten: Doppelte Auflagen für die Pflegebranche + Firmenwagen: Achtung mit dem Investitionsabzugsbetrag
Der Volkelt-Brief 44/2019 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 1. November 2019
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
seit letzter Woche müssen die Richter der Zivilkammer des Landgerichts (LG) München insgesamt 18.000 Seiten Akten aus dem Kartellverfahren gegen Europas Lkw-Hersteller durcharbeiten (Aktenzeichen: 37 O 18602/17). Um dann – wahrscheinlich abschließend erst in einigen Jahren – darüber zu entscheiden, ob es Schadensersatz für einen zu teuer bezahlten Lkw gibt. Das Vorspiel ist jedenfalls abgeschlossen: Die Lkw-Hersteller müssen 14 Mrd. EUR Bußgeld an die Kartellbehörden zahlen. Jetzt geht es zusätzlich um 827 Mio. EUR Schadensersatz für bis zu 85.000 überteuerte Lkw.
Hintergrund: Wie im VW-Verfahren haben sich die Kläger (hier: Financialright claims/US-Kanzlei Hausfeld) die Ansprüche von 7.000 Spediteuren, Versorgungsunternehmen und Fuhrpark-intensiven Betrieben abtreten lassen. Zwar ist es nicht mehr möglich, dem Verfahren beizutreten. Dennoch ist der Ausgang des Verfahrens für betroffene Unternehmen durchaus noch von Bedeutung. So ist zu prüfen, inwieweit sich Anknüpfungspunkte für eigene Schadensersatzansprüche zeigen, die dann in einem gesonderten Verfahren durchgesetzt werden müssten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass allein in Deutschland 200.000 Lkw zu überhöhten Preisen verkauft wurden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
GmbH/Planungen 2020: Jetzt endlich die Nachfolge anpacken
Die Zahlen sprechen für sich: Bis zum Jahr 2022 planen über eine halbe Million Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihre Unternehmensnachfolge (Quelle: KfW Referat Volkswirtschaft). Rund 100.000 sind dabei aber bereits in diesem Jahr im Rückstand. Es geht also darum, die Nachfolge „anzupacken” und die Weichen frühzeitig zu stellen. In der Regel geht es dabei um einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren, bevor die Lösung unter Dach und Fach ist und der Senior die Verantwortung tatsächlich abgeben kann.
Fakt ist: Immer seltener gelingt in mittelständischen GmbHs eine interne Nachfolge-Lösung. Immer mehr Gesellschafter-Geschäftsführer sind darauf angewiesen, eine externe Nachfolgeregelung zu organisieren. Erster Schitt dazu: Informieren Sie sich darüber, wie der „Nachfolgemarkt” in Deutschland funktioniert. Dazu stellen wir Ihnen an dieser Stelle die Marktführer in Deutschland vor, die für mittelständische Unternehmen eine seriöse, wirtschaftlich ausgewogene und juristisch abgesicherte Lösung anbieten. Das sind:
- DUB-Unternehmensbörse: Die Deutsche Unternehmens-Börse (DUB) betreibt zusammen mit dem Handelsblatt, der Unternehmensberatung Ernest & Young und der Commerzbank ein Portal für Unternehmenskäufe/-verkäufe. Unter www.dub.de können Verkaufswillige Ihr Unternehmen vorstellen. Fakt ist aber, dass die meisten Unternehmen bei einem Merger anonym bleiben wollen und es nicht gerne sehen, wenn ihr Unternehmen im Internet gehandelt wird. Das ist verständlich und auch wir raten an dieser Stelle regelmäßig dazu, Verkaufsangebote oder die Suche nach einem Nachfolger vertraulich abzuwickeln. Dennoch: Unternehmer, die zukaufen wollen, finden in der Unternehmensbörse interessante Angebote. Zugang zu den Unternehmensdaten gibt es nach einer Registrierung – mit der Registrierung ist eine kostenfreie Suche möglich, für zusätzliche Dienstleistungen werden Gebühren fällig. Die (geringen) Nutzungsgebühren der einzelnen Dienstleistungen (Einstellen von Verkaufsangeboten, gezielte Suche nach Kaufangeboten nach Branche, Unternehmensgröße usw.) sind OK und sorgen dafür, dass der Zugang zu den Kauf- und Verkaufsangeboten auf einen interessierten Nutzerkreis beschränkt bleiben wird.
- Nexxt-Change: Regional tätige Unternehmen sind gut beraten, die Kooperations- und Nachfolgebörse der IHK (www.nexxt-change.org) zu nutzen. Die einzelnen Datenbanken sind gut vernetzt und es hat sich bundesweit herumgesprochen, dass expansionswillige Unternehmen auf diese Art gut eingeführte Unternehmen zur Erweiterung eines Filialnetzes, zum Aufbau regionaler Präsenzen oder zum Einstieg in den Regionalmarkt erwerben. Achtung: Unter nexxtchange tummeln sich im Internet einige Anbieter, die nichts mit der offiziellen IHK-Börse zu tun haben und nicht wirklich zu empfehlen sind.
- RKW-Beratung: Seriöse Begleitung und Beratung auf dem Weg zur Nachfolge bietet das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (rkw-kompetenzzentrum.de).
Geschäftsführer-Perspektive: Brexit, Exit …
Hand auf´s Herz: Wie viel Kopfzerbrechen und Gedankenstunden hat Ihnen persönlich der Brexit bereitet? Monatelange Meetings mit Export, Vertrieb und Logistik? Stundenlange Telefonate mit den britischen Geschäftspartnern oder ellenlange Lektüre von Brexit-Checklisten, Warnhinweisen und sonstigen Tipps? Wird die aktuelle Lage wieder eine Kehrwendung eingelegt haben, während ich diese Zeilen niederschreibe? Am besten machen Sie diese Rechnung erst gar nicht auf. Jedenfalls gab und gibt es in dieser Größenordnung kein vergleichbares und zeitintensives Thema. Höchstens 1989 – mit Öffnung der deutsch-deutschen Grenze. Damals herrschte allerdings Euphorie und beste Phantasie in den Geschäftsführungs-Etagen. Davon kann jetzt leider nicht die Rede sein. Mit den besten Grüßen.
Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Grundsteuer | Mit der Neuregelung haben die Länder bzw. die Kommunen mehr Spielraum für die Festsetzung der Rahmenbedingungen. Gehen Sie davon aus, dass die Belastung – analog zur Grunderwerbsteuer-Reform – ab 2025 (stark) steigen wird. | Prüfen Sie, wie viel Grundstück tatsächlich gebraucht wird. Planen Sie die Nutzung und Verwertung von Vorrats-Grundstücken. |
Künstlersozialabgabe (KSV) | Der Beitrag zur Künstlersozialversicherung (KSV) beträgt in 2020 unverändert 4,2 %. Die Summe aller von Ihrer GmbH an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2019 müssen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künstlersozialversicherung (KSV) melden und für alle sozialversicherungspflichtigen Leistungen zahlen. | Terminsache: 31.3.2020
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Digitales: Neue Plattform für Haushalts-Dienstleistungen
Gute Gründerideen setzen sich oft erst durch, wenn ein gestandener Partner einsteigt. Entweder mit zusätzlichem Kapital, oder – wie jetzt im Fall IKEA – als Absicherung, wenn das Geschäftsmodell in Zeiten der Digitalisierung nachgebessert werden muss. So stellte man bei IKEA schon seit längerem fest, dass die Kunden immer mehr Probleme mit dem Zusammenbau der Möbel haben. Konsequenterweise hat man jetzt das Silicon-Valley StartUp TaskRabbit übernommen.
Die Idee: Dabei handelt es sich eine Plattform für Haushaltsdienstleistungen. Ob Möbelzusammenbauer, Hundefutterkäufer oder Babysitting: Kunden können hier kleine Arbeitsaufträge einstellen bzw. ihre Dienste anbieten. TaskRabbit berechnet dafür eine (geringe) Vermittlungsprovision. Zielgruppe sind zum einen einkommensstarke Familien, zum anderen Dienstleister, die – aus welchen Gründen auch immer – keinen Fulltime-Job anbieten wollen oder können. Vorteil IKEA: Bei einem Online-Einkauf kann man auf Termin auch gleich den (freiberuflichen) Monteur ordern. Das StartUp startet zunächst in der Region Rhein/Ruhr, anschließend sollen die großen deutschen Metropolen bedient werden.
GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen
Nur wenige Geschäftsführer machen von der Möglichkeit Gebrauch, mit Ihren Beratern Erfolgshonorare zu vereinbaren. Seit einigen Jahren ist das z. B. auch für Rechtsanwälte möglich. Das betrifft aber auch ganz allgemein die Auftragsvergabe an Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Erfolgshonorare mit diesen Berufsgruppen dürfen unter ganz bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Das sind z. B.:
- Das Erfolgshonorar darf nur für den Einzelfall vereinbart werden (also nicht für ein Dauermandat),
- Der Auftraggeber wird aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten,
- Wird bei Misserfolg eine geringere als die gesetzliche Vergütung vereinbart, dann muss im Erfolgsfall die Vergütung über der gesetzlichen Vergütung liegen.
- Im Grundsatz bleibt es damit bei den gewohnt teuren Gebühren für die Beratungsleistungen von Freiberuflern – eine Konkurrenz über einen echten Preiswettbewerb gibt es nicht.
Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Personen Sie im Vorsorgefall vertreten und welche vorsorglichen Maßnahmen gelten. Haben Sie keinen Hausanwalt, der Ihre Papiere ordnet und hinterlegt, und wissen die Angehörigen nicht Bescheid über die Ablage, kann das bei der Umsetzung Ihres Willens zu Verzögerungen bis hin zur (unbeabsichtigten aber auch einer beabsichtigten) Unauffindbarkeit führen. Dieses Risiko können Sie ausschließen. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Vorteil: Die Eintragung erleichtert das Auffinden einer bestehenden Vollmacht (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) im Versorgungsfall. Eine rechtlich verbindliche Umsetzung ist damit sichergestellt.
GF/Haftung: Middelhoff-Verfahren eingestellt
Das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Top-Manager Thomas Middelhoff wegen des Verdachts auf betrügerischen Bankrotts ist endgültig eingestellt worden (vgl. zuletzt Nr. 35/2019). Laut Staatsanwaltschaft bestätigte sich der Verdacht nicht, dass Middelhoff vor seiner Privatinsolvenz Millionensummen verschoben und damit den Gläubigern entzogen habe.
Mitarbeiter/Lohnkosten: Doppelte Vorgaben für die Pflegebranche
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für bessere Löhne in den Pflegeberufen umfasst zum einen die sog. Tarifvertragslösung. Danach werden in einem für die gesamte Branche gültigem Tarifvertrag die Rahmenbedingungen vorgegeben. Das betrifft z. B. die Arbeitszeiten, aber auch Vorgaben für die verschiedenen Berufsgruppen. Zusätzlich wird es eine sog. Kommissionslösung geben. Danach wird – analog zu den Mindestlohnvorgaben in anderen Branchen- von einer Kommission der zu zahlende Mindestlohn festgelegt und regelmäßig überprüft. Die gesetzlichen Regelungen dazu werden im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG §§ 7, 12) entsprechend aufgenommen.
Firmenwagen: Achtung bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags
Können Sie dem Finanzamt gegenüber nicht nachweisen, dass der Firmenwagen ausschließlich betrieblich genutzt wird, wird der dazu gebildete Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht – erhöht also nachträglich den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Dazu – so das Finanzgericht (FG) Münster – ist in der Regel der Nutzungsnachweis mit der Führung eines Fahrtenbuch zu erbringen (FG Münster, Urteil v. 10.7.2019, 7 K 2862/17 E).
Einen guten Start in ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
L. Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief