Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 30/2012

The­men heu­te: Kon­junk­tur-Abschwung – die anspruchs­vol­le Auf­ga­be der Geschäfts­füh­rung – wor­auf kommt es an? + Geschäfts­füh­rer- und Mana­ger-Gehäl­ter: Jetzt mel­det auch die CDU Hand­lungs­be­darf – es läuft auf stil­le Steu­er­erhö­hun­gen für den Mit­tel­stand hin­aus + Wie cle­ve­re Geschäfts­fü­her das Busi­ness-Netz­werk XING für sich und ihre GmbH nut­zen + Neu­er Dreh: Gesell­schaf­ter kann bei Ver­zö­ge­rung oder Nicht-Zah­lung der Abfin­dung die GmbH auf­lö­sen las­sen + BISS .…

 

 

 

30. KW 2012, Frei­tag, 27.7.2012

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

2009 titel­te die ZEIT über die Schwarz­wald-Gemein­de Eisen­bach „Eisen­bach kämpft“ und mal­te ein düs­te­res Bild vom Nie­der­gang eines Industriestand­ortes. Die Nega­tiv-PR schaff­te es bis in die Tages­the­men. Die Betrof­fe­nen waren reich­lich empört. Letz­te Woche – also gera­de 3 Jah­re spä­ter – fei­er­te eines der dor­ti­gen Zahn­rad- und Getrie­be (Gear) – Spe­zia­lis­ten, die Franz Morat Framo GmbH & Co. KG, 100jähriges Bestehen zusam­men mit Kun­den, Zulie­fe­rern und Geschäfts­freun­den. 2011 war das erfolg­reichs­te Geschäfts­jahr in der Fir­men­ge­schich­te. Geschäfts­füh­rer Gök­han Bal­kis: „Der Stand­ort ist gesi­chert. Neue Stand­or­te kom­men dazu. Welt­weit“. Am Sonn­tag fand dann das Dan­ke­schön für die Mit­ar­bei­ter und deren Fami­li­en statt. Auch die waren mit dar­an betei­ligt, dass die Kri­se gemeis­tert wur­de – mit Gehalts­ver­zicht und unbe­ein­druck­tem Engagement.

Fazit: Nicht zuletzt die schlech­te Pres­se brach­te für die gesam­te Regi­on einen Schub. Noch vor 3 Jah­ren hät­te nie­mand auch nur einen Pfif­fer­ling auf  die dort ansäs­si­gen Fir­men gege­ben. Unter­des­sen ist es der Geschäfts­füh­rung gelun­gen einen exklu­si­ven Auf­trag für eine Antriebs­kom­po­nen­te des Elek­tro­mo­tors eines der welt­weit größ­ten Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rer an Land zu zie­hen. Ein prak­ti­sches Bei­spiel dafür, dass Know How und hoch­wer­ti­ge Pro­duk­ti­on den Stand­ort-Nach­teil leicht kompensiert.

Für die Pra­xis: Wich­tig ist, dass in der Kri­se der Fir­ma alle an einem Strang zie­hen und die Stär­ken rich­tig ein­ge­setzt wer­den. Dazu gehört: Besin­nung auf das Kern­ge­schäft und Know How, Visio­nen und Markt­ori­en­tie­rung, trans­pa­ren­te Infor­ma­ti­on für alle Betei­lig­ten (Gesell­schaf­ter, Mit­ar­bei­ter, Öffen­ti­ch­keit), Opti­mis­mus und eine Auf­bruch­men­ta­li­tät. Dabei kommt der Geschäfts­füh­rung eine ganz wesent­li­che Rol­le zu. Sie ent­wi­ckelt Visio­nen und berei­tet die not­wen­di­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen vor und ver­netzt alle Lösungs­an­sät­ze zu einem gemein­sa­men Strang. Sie sind gefordert.

Manager-Gehälter: Jetzt meldet auch die CDU Handlungsbedarf an

Nach SPD und Grü­nen haben sich jetzt auch ers­te Ver­tre­ter der CDU zum The­ma Mana­ger-Ver­gü­tung posi­tio­niert (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 25 und 28/2012). Den Anfang mach­te jetzt CDU-Bun­des­tags­prä­si­dent Nor­bert Lam­mert. Wört­lich: „Das ist nicht zu recht­fer­ti­gen, schon gar nicht mit ent­spre­chen­den Leis­tungs- und Ver­ant­wor­tungs­dif­fe­ren­zen. Das ist die Ver­selb­stän­di­gung der Gehalts­fin­dung, die den Ver­dacht der Selbst­be­die­nung nahe legt“ (Inter­view in:. Spie­gel online).

Das Pro­blem: Hohe „Mana­ger-Gehäl­ter“ sind schwer zu kom­mu­ni­zie­ren und emo­tio­na­li­sie­ren. Gleich­zei­tig hal­ten die Medi­en das The­ma hoch. Das wird sich auch bis zu den Bun­des­tags­wah­len 2013 nicht ändern. Völ­lig uner­heb­lich ist dabei, dass die in der Öffent­lich­keit dis­ku­tier­ten Höchst­wer­te (VW-Chef Win­ter­korn: zuletzt 9,3 Mio. EUR) extre­me Aus­rei­ßer sind. In der Durch­schnitts­be­trach­tung ergibt sich ein völ­lig ande­res Bild. Im Mit­tel­stand blei­ben die Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer in aller Regel im Bereich des Fak­tors 30 – danach soll­te der Chef maxi­mal das 30-fache des durch­schnitt­li­chen Arbeits­ein­kom­mens im Betrieb ver­die­nen. Bei­spiel: Durch­schnit­t­ein­kom­men der Beschäf­tig­ten: 15.000 EUR im Jahr. Geschäfts­füh­rer-Gehalt: bis zu 450.000 EUR.

Die bedroh­li­che Steu­er-Lösung: Bis­her wur­den ledig­lich gesetz­li­che Höchst­gren­zen dis­ku­tiert. So z. B. mit dem SPD-Modell, die Gehalts­hö­he auf 500.000 EUR/Jahr fest­zu­schrei­ben. Eine sol­che Höchst­gren­ze ist aber nur in sol­chen Unter­neh­men durch­zu­set­zen, in denen der Staat sei­ne Inter­es­sen als Anteils­eig­ner durch­set­zen kann. In pri­va­ten Unter­neh­men ist eine sol­che Lösung nicht durch­zu­set­zen – sol­che Ein­grif­fe in das Pri­vat­ver­mö­gen sind durch das Grund­ge­setz nicht gedeckt. Recht­lich unbe­denk­lich ist dage­gen die jetzt dis­ku­tier­te Beschrän­kung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs beim Chef-Gehalt. Für den Mit­tel­stand bedeu­tet das im End­ef­fekt eine dras­ti­sche Steu­er­erhö­hung. Kon­kret: Für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter über 500.000 EUR müs­sen Sie Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er zahlen.

Für die Pra­xis: Die Dis­kus­si­on um die Mana­ger-Gehäl­ter hat sich in den letz­ten Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich auf­ge­schau­kelt und hat sich zu einem dank­ba­ren Stamm­tisch-The­ma ent­wi­ckelt. Damit las­sen sich Wäh­ler­stim­men fan­gen. Das kann auch nicht an der CDU vor­bei gehen. Im schlech­tes­ten Fall müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass sich auch die CDU das The­ma Betriebs­aus­ga­ben­be­schrän­kung für Mana­ger-Ver­gü­tun­gen ins Wahl­pro­gramm schreibt. Für die­sen Fall soll­ten Sie vor­sor­gen: Prü­fen Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, wel­che Mög­lich­kei­ten es gibt, die hohe Steu­er­be­las­tung zu ver­mei­den (z. B. Kür­zung des Geschäfts­füh­rer-Gehalts gegen Zin­sen aus Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen, Grün­dung einer Stif­tung für Familienvermögen).

Wie clevere Geschäftsführer das Business-Netzwerk XING nutzen

Über 5,5 Mio. Men­schen aus dem Busi­ness nut­zen allei­ne im deutsch­spra­chi­gen Raum das Netz­werk XING. Das sind vie­le Bera­ter und Frei­be­ruf­ler, aber auch die Beleg­schaf­ten gan­zer Fir­men ver­net­zen sich auf XING mit ihren Kun­den und Geschäfts­part­nern. Es gibt vor-Ort Regio­nal­grup­pen mit Brunch-Ver­an­stal­tun­gen und vor-Ort-Semi­na­re, in denen die Funk­ti­ons­wei­se und das Net­wor­ken mit XING ein­ge­übt wer­den kann. Nicht alle Ange­bo­te und Fea­tures machen Sinn. Für vie­le Geschäfts­füh­rer haben sich eini­ge Essen­ti­als her­aus kris­tal­li­siert, die im täg­li­chen ope­ra­ti­ven Geschäft der Geschäfts­füh­rung Mehr­wert brin­gen. Das sind: 

  1. Stel­len-Bör­se: Unter­des­sen bie­tet XING eine eige­ne Job-Bör­se, zu der sich jeder XING-Teil­neh­mer anmel­den kann. Sie haben dann dort die Mög­lich­kei­ten, nach Bewer­bun­gen zu suchen oder selbst Stel­len­an­ge­bo­te ein­zu­stel­len. Das kann auch hilf­reich sein, wenn Sie sich selbst ver­än­dern wol­len und eine neue Auf­ga­be suchen. Die­ser Ser­vice ist kos­ten­pflich­tig und damit vor Nur-Neu­gie­ri­gen gesi­chert. Abzu­ra­ten ist von selbst gestrick­ten Abwerb­ver­su­chen von aus­ge­such­ten Mit­ar­bei­tern in Kon­kur­renz­un­ter­neh­men. Sie tun Ihrer Fir­ma kei­nen Gefal­len, wenn Sie durch akti­ves Head­hun­ting auf­fal­len. Über­las­sen Sie das den Pro­fis. Außer­dem birgt das recht­li­che Risi­ken (vgl. Nr. 29/2012, Sei­te 2).
  2. PR + Bench­mar­king: Seit 2009 kön­nen Sie für Ihr Unter­neh­men ein Fir­men­pro­fil in XING anle­gen. Damit kön­nen Sie Ihr Unter­neh­men und wich­ti­ge Unter­neh­mens-Info­r­ma­tio­nen (Pro­duk­te, Neu­ent­wick­lun­gen) einem brei­ten Publi­kum vor­zu­stel­len. Umge­kehrt kön­nen Sie alles „Neue“ über die Kon­kur­renz erfahren. .
  3. Geschäfts­be­spre­chun­gen: Zur Vor­be­rei­tung von Tref­fen mit neu­en Geschäfts­part­nern kön­nen Sie über eine erwei­ter­te Such­funk­ti­on jedes XING-Mit­glied gezielt anzu­steu­ern und die dort hin­ter­leg­ten und öffent­lich zugäng­li­chen Infor­ma­tio­nen über die Per­son ein­zu­se­hen (Aus­bil­dung, ehe­ma­li­ge Arbeit­ge­ber, Hobbies).
  4. Öffent­li­cher Ver­an­stal­tungs­ka­len­der: XING bie­tet einen öffent­li­chen Ver­an­stal­tungs­ka­len­der, in dem Sie auf Ihre Akti­vi­tä­ten hin­wei­sen kön­nen. Die­ses Instru­ment lässt sich für die Fir­men-PR nut­zen, z. B. indem Sie zusätz­lich auch auf Pro­dukt-Neu­hei­ten, Preis­an­ge­bots-Aktio­nen u. Ä..
  5. Dis­kus­si­ons­fo­ren: Ein inter­es­san­tes Medi­um für alle Fach­fra­gen sind die Dis­kus­si­ons­fo­ren. Es gibt ins­ge­samt ca. 40.000 Foren zu allen The­men, von der Bran­chen-Erfa bis zum Aus­tausch über prak­ti­sche betrieb­li­che Fra­gen (Ver­trieb, Wer­bung, PR, aber auch: Betriebs­prü­fung und pri­va­te Lebenshilfen)
  6. Ein­rich­tung einer Fach­grup­pe: Sie kön­nen auch eine eige­ne Fach­grup­pe eröff­nen und mode­rie­ren. Vor­aus­set­zung: Sie bie­ten ein inter­es­san­tes Fach­the­ma. Die XING-Redak­ti­on prüft Ihr Anlie­gen und schal­tet bei Inter­es­se am The­ma die Fach­grup­pe für alle XING-Mit­glie­der frei. Inter­es­sier­te kön­nen dann Mit­glie­der der Fach­grup­pe wer­den und sind damit für Sie regel­mä­ßig zu errei­chen (z. B. mit einem Newsletter).

Mög­lich ist es auch, die XING-Nut­zung an einen inter­es­sier­ten und Netz-afi­ni­en Mit­ar­bei­ter zu dele­gie­ren und für die Fir­ma zu nut­zen, ohne dass Sie sich selbst ein­ar­bei­ten müs­sen. Alle Funk­tio­nen ste­hen unein­ge­schränkt den (kos­ten­pflich­ti­gen) Mit­glie­dern (ab 4,95 EUR monat­lich) zur Ver­fü­gung. Aber auch als (kos­ten­frei­er) Nur-Teil­neh­mer haben Sie Zugriff auf vie­le Nut­zungs-Mög­lich­kei­ten. Tes­ten Sie ein­fach ein­mal aus, wel­chen Nut­zen das Busi­ness-Netz­werk für Sie brin­gen kann. Zum Bei­spiel mein Pro­fil > https://www.xing.com/profile/Lothar_Volkelt?sc_o=mxb_p

Gesellschafter kann bei Nicht-Zahlung der Abfindung GmbH auflösen lassen

Ist im Gesell­schafts­ver­trag ein Aus­tritts- und Kün­di­gungs­recht ver­ein­bart und ver­hin­dert einer der Gesell­schaf­ter den Aus­tritt mit einer Ver­zö­ge­rungs­tak­tik (z. B. Ver­wei­ge­rung der Aus­schei­dens­bi­lanz), kann der ausscheidens­willige Gesell­schaf­ter dage­gen kla­gen und eine Auf­lö­sung der GmbH gericht­lich durch­set­zen (OLG Naum­burg, Urteil vom 5.4.2012, 2 U 106/11).

Für die Pra­xis: Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass der aus­schei­dens­wil­li­ge Gesell­schaf­ter vor­her tat­säch­lich unter Bezug auf die Kün­di­gungs­klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag gekün­digt hat. Inter­es­sant: Das ist laut OLG Naum­burg auch dann mög­lich, wenn die GmbH die fäl­li­ge Abfin­dungs­zah­lung für den GmbH-Anteil ver­zö­gert oder nicht leis­tet. Das Urteil stärkt damit die recht­li­che Posi­ti­on des aus­schei­dens­wil­li­gen Gesell­schaf­ters. Zahlt die GmbH nicht, kann er die GmbH auf­lö­sen – mit allen damit ver­bun­de­nen Fol­gen für den Geschäftsverkehr.

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Vol­kelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

BISS – die rea­le Wirt­schafts-Sati­re > https://www.gmbh-gf.de/biss/schaeuble

Schreibe einen Kommentar