Themen heute: Neid-Debatte – es wird wieder kräftig verdient – der Mittelstand hat Probleme damit + Rechtsberatung wird schon wieder teurer – jetzt schon vorbeugen + Umwandlung in die Voll-GmbH geht auch mit Sacheinlagen + Tarifvertrag Zeitarbeit schon ab 2004 ungültig – Nachzahlungen kommen näher + Stimmverbot: Ungehung ist kaum möglich + Verfassungsgericht wird Verlust-Abzugsverbot prüfen + BISS …
23. KW 2011
Freitag, 10.6.2011
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
neue Zahlen zur Vergütung von Unternehmensleitern und Managern in der ersten Liga der deutschen Unternehmen hat jetzt das Handelsblatt veröffentlicht. Danach hat 2010 Martin Winterkorn als VW-Vorstand mit einem jährlichen Gesamtgehalt von 9,3 Mio. € am besten verdient. An zweiter Stelle liegt Siemens-Vorstand Peter Löscher mit 8,9 Mio. €. Die Zahlen der DAX-Unternehmen geben den Trend vor. Im Durchschnitt verdienten die Chefs der DAX 30-Unternehmen jährlich 4,6 Mio. € und damit 25 % mehr als im Vorjahr.
Für die Geschäftsführer der mittelständischen Unternehmen sind solche Steigerungsraten nicht zu machen. Selbst bei steigendem Umsatz und guten Erträgen lassen die Finanzbehörden Gehaltssteigerungen um mehr als jährlich 5 % kaum zu. Hier wird dann eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt. Die Zusatzzahlung kostet so viel Steuern, dass überproportionale Steigerung keinem etwas bringt – weder der GmbH noch dem Geschäftsführer. Insofern haben die Gehalts-Zahlen der großen Unternehmen nur bedingt Einfluss auf die Gehaltsentwicklung im Mittelstand. Wichtig für die zukünftige Ausrichtung der Gehaltspolitik in KMU sind aber die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Vorstands-Vergütung. Daszeigt das Auswirkungen auf das Gehalt:
- ¾ der Bezahlung ergeben sich als erfolgsabhängige Variable. Damit wird im Schnitt nur noch ¼ des Gesamtgehalts als Festgehalt gezahlt. Rund 30 % der variablen Bezüge werden an kurzfristigen, 40 % an nachhaltigen Erfolgen ausgerichtet.
- Rund 50 % aller DAX-Unternehmen haben die Auszahlung der Kurzfrist-Boni verschoben oder unter einen Vorbehalt gestellt (Aktienkurs, aktueller Jahresgewinn).
- Rund 30 % der Unternehmen haben nicht-finanzielle Erfolgskriterien für die Bezahlung ihrer Vorstände eingeführt (Kundenzufriedenheit, Umweltschutz) und verpflichten ihre Vorstände, sich am Unternehmen zu beteiligen und diese Beteiligung mittel- oder sogar langfristig zu halten.
Insider gehen davon aus, dass noch in 2011 die 10 Mio. € – Grenze für Vorstands-Bezüge fallen wird. Experten gehen davon aus, dass die Vorstandsbezüge in den nächsten Jahren unabhängig vom kurzfristigen Unternehmenserfolg jährlich weiter steigen werden. In schlechten Jahren wird es keine Gehaltskürzungen geben.
Fazit für GmbH-Geschäftsführer: Auf die komplizierte Praxis der Besteuerung von Geschäftsführer-Gehältern wird diese Entwicklung voraussichtlich keinen Einfluss haben. Die Finanzbehörden werden sich weiterhin mit dem Argument der „Angemessenheit“ an GmbHs schadlos halten. Bisher gibt es nach Auskunft der OFDen keine Erkenntnisse darüber, dass das Gehalt eines deutschen AG-Vorstandes jemals wegen Übersteigen der Angemessenheitsgrenze steuerlich beanstandet wurde. Auch vor deutschen Finanzgerichten musste ein solcher Fall noch nicht entschieden werden. Obwohl laut OFD Karlsruhe gilt: „Die für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs ermittelten Vergleichswerte gelten analog auch für Vorstände von Aktiengesellschaften“.
Für die Praxis: GmbH-Geschäftsführer sind also weiterhin gut beraten, sich bei der Gehaltsbemessung an den Vorgaben der sog. Karlsruher Tabellen für Geschäftsführer-Gehälter bzw. den Vergleichszahlen aus den BBE-Gehaltsstudien zu orientieren – vgl. dazu zuletzt unsere Ausführungen in Volkelt-Brief Nr. 9/2010 und 12/2011.
Rechtsberatung wird noch teurer – jetzt schon vorbeugen
Das BMJ hat grünes Licht für eine Anhebung der Rechtsanwalts-Gebühren gegeben. Danach müssen die Unternehmen nach 2004 erneut für die anwaltliche Beratung und Vertretung Mehrkosten einplanen. Laut Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wird es noch im Laufe dieses Jahres zu einer umfangreichen Kostenrechts-Novelle für Anwälte kommen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält Erhöhungen um bis zu 19 % für gerechtfertigt.
Für die Praxis: Rechtlich komplizierte Entscheidungs-Sachverhalte müssen grundsätzlich vorher juristisch geprüft werden (Bauvorhaben, Kündigungen, Genehmigungen usw.). Immer beliebter ist folgendes Modell: Sollen alle juristische Rahmenbedingungen überarbeitet werden (z. B. einmal im Jahr die AGB, alle Vertragsmuster, Betriebsvereinbarung, Geschäftsordnung usw.) wird für eine befristete Zeit (3 Monate) ein Rechtsanwalt als Justitiar eingestellt. Das ist in der Regel günstiger als die Einschaltung einer externen Kanzlei.
Neues Urteil: Umwandlung in Voll-GmbH geht auch mit Sacheinlagen
Zur Zeit werden jährlich rund 15.000 sog. Mini-GmbHs gegründet. Vorteil: Bei ungewissen Unternehmensgründungen – etwa für Projektgeschäfte oder Tochtergesellschaften – muss nicht die volle GmbH-Einlage vorrätig gehalten werden. Das Gründungsverfahren ist insgesamt unkompliziert und kostengünstig. Nachteil: Bisher gab es immer wieder Probleme mit der Umwandlung in eine Voll-GmbH. Eines dieser Probleme ist jetzt ausgeräumt: Soll die UG in eine Voll-GmbH umgewandelt werden, muss lediglich das Stammkapital auf 25.000 € aufgestockt werden. Das ist zum einen möglich durch die Umwandlung der Gewinnrücklage in Stammkapital. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatzentscheidung aber auch klar gestellt, dass die Aufstockung auf 25.000 € auch im Wege einer Kapitalerhöhung aus Sacheinlagen möglich ist. Damit ist es möglich Fahrzeuge, Sachanlagen, Maschinen usw. einzubringen und damit die Voraussetzungen für eine Umfirmierung in eine Voll-GmbH zu erfüllen (BGH, Urteil vom 19.4.2011, II ZB 25/10).
Für die Praxis: Einige Registergericht verlangen für die Kapitalaufstockung bei der Unternehmergesellschaft auf jeden Fall eine Bareinlage. Das ist aber nur zulässig, solange das Stammkapital der Unternehmergesellschaft auf einen Betrag unter 25.000 € aufgestockt werden soll. Für eine Kapitalerhöhung auf 25.000 € und mehr muss das Registergericht nach diesem Urteil auch Sacheinlagen akzeptieren.
Arbeitsgericht Berlin: Zeitarbeits-Tarifverträge schon ab 2004 ungültig
GmbHs, die mit Zeitarbeitsfirmen auf der Grundlage der Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften zusammen gearbeitet haben, müssen u. U. mit beträchtlichen Nachzahlungen für Löhne bzw. Sozialversicherungsbeiträge rechnen – wir haben dazu bereits berichtet (vgl. zuletzt Volkelt-Brief 1/2011). Jetzt gibt es dazu einen weiteren Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin, der für die betroffenen GmbHs noch teurer werden könnte. Danach sind die Tarifverträge auch rückwirkend unwirksam. Folge: Damit steht fest, dass Sozialbeiträge bis zur Verjährungsgrenze (4 Jahre) nachgezahlt werden müssen. Das muss für jeden Arbeitnehmer einzeln durchgesetzt werden (ArbG Berlin, Beschluss vom 30.5.2011, 29 BV 13947/10). Das betrifft Unternehmen, die sich vertraglich zur Übernahme der Löhne bzw. der Sozialabgaben verpflichtet haben oder deren Zeitarbeitsfirma die nachgeforderten Sozialbeiträge nicht erstatten kann und dafür das Unternehmen einspringen muss.
Stimmverbot kann durch Anteilsveräußerung nicht manipuliert werden
Verkauft ein GmbH-Gesellschafter seinen Anteil an einen anderen Gesellschafter, um ein Stimmverbot zu umgehen (hier: Verkauf eines privaten Grundstücks an die GmbH), ist der darauf erfolgende Gesellschafterbeschluss anfechtbar und unwirksam. Nicht strittig war in dem Verfahren, dass der Gesellschafter in eigener Sache kein Stimmrecht zur Beschlussfassung hatte (OLG München, Urteil vom 26.1.2011, 7 U 3764/10).
Für die Praxis: Der zweite beteiligte GmbH-Gesellschafter einer Immobilien-GmbH hatte den Geschäftsanteil des vom Stimmverbot betroffenen Gesellschafters (15 %) für den symbolischen Preis von 1 € übernommen und anschließend mit der erforderlichen Stimmenmehrheit den Ankauf des Privatgrundstücks beschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zu prüfen ist, welche Anforderungen an die Beweisführung für die Stimmrechts-Manipulation gestellt werden – wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
BVerfG prüft Verlustabzugsverbot
Laut FG Hamburg wird das BVefG zur Begrenzung des Verlustabzugs bei der Übertragung von GmbH-Anteilen entscheiden (§ 8c KStG). Das FG sieht in dem quotalen Abzugsverbot bei einem Gesellschafterwechsel innerhalb von 5 Jahren und Beteiligungen von mehr als 25 % einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (FG Hamburg, Urteil vom 4.4.2011, 2 K 33/10).
Für die Praxis: U. E. sind die vom FG Hamburg dargestellten Gründe stichhaltig. Sollte sich das Bundesverfassungsgericht dieser Ansicht anschließen, müssen zahlreiche Besteuerungsverfahren mit Gesellschafterwechsel neu aufgerollt werden. Wurde in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel der Verlustvortrag gestrichen, sollten Sie in dieser Sache Kontakt mit dem Steuerberater aufnehmen und unter Hinweis auf das oben genannte Verfahren Einspruch einlegen bzw. weitere Rechtsmittel prüfen.
Mit besten Grüßen
Ihr Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur der Volkelt-Brief