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Mindestlohn (II): Jetzt schon nach vorne planen

Ab 2015 wird der flä­chen­de­cken­de Min­dest­lohn kom­men. Es gibt nur weni­ge Aus­nah­men (vgl. Nr. 2/2014). Für vie­le Bran­chen gilt es jetzt schon, Aus­weich­mo­del­le zu ent­wi­ckeln. Ver­stö­ße wer­den teu­er (geplant: Buß­geld bis 500.000 €) und kön­nen sogar bis ins Pri­vat­ver­mö­gen des Geschäfts­füh­rers durch­ge­setzt wer­den. Hier soll­ten Sie also früh­zei­tig pla­nen. Gehen Sie davon aus, dass es zu einem Run auf Alter­na­ti­ven kommt und Sie u. U. kei­ne Ersatz­kräf­te oder exter­ne Dienst­leis­ter mit frei­en Kapa­zi­tä­ten mehr fin­den. Im Einzelnen: …