Ab 2015 wird der flächendeckende Mindestlohn kommen. Es gibt nur wenige Ausnahmen (vgl. Nr. 2/2014). Für viele Branchen gilt es jetzt schon, Ausweichmodelle zu entwickeln. Verstöße werden teuer (geplant: Bußgeld bis 500.000 €) und können sogar bis ins Privatvermögen des Geschäftsführers durchgesetzt werden. Hier sollten Sie also frühzeitig planen. Gehen Sie davon aus, dass es zu einem Run auf Alternativen kommt und Sie u. U. keine Ersatzkräfte oder externe Dienstleister mit freien Kapazitäten mehr finden. Im Einzelnen: …