Laut Bundesfinanzhof (BFH) müssen die Finanzämter eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) für alle Steuerbescheide mit Säumniszuschlägen (6% Zinsen) für Veranlagungen ab 2015 gewähren. Das gilt für die im Steuerbescheid berechneten Zinsen. Das Urteil ist umso bemerkenswerter, als das Finanzgericht Baden Württemberg (Urteil v. 16.1.2018, 2 V 3389/16) eben erst kein Bedenken gegen die Zinshöhe sieht (BFH, Beschluss v. .25.4.2018, IX B 21/18).
Schlagwort: Wucher
Jetzt hat auch der Bund der Steuerzahler (BdS) die Zinspolitik des Bundesfinanzministeriums während der unterdessen seit zwei Jahren andauernden Niedrigzinsphase unter Beschuss genommen (vgl. Nr. 13/2016). BdS-Präsident Holznagel bracht die Kritik auf den Nenner: „Während Sparer sich mit fast gar keinen Zinsen zufrieden geben müssen, langt der Fiskus selbst ordentlich zu“. In den Jahren 2014 und 2015 nahm der Bund aus Strafzinsen zusätzlich insgesamt 1,92 Mrd. EUR ein.
Volkelt-Brief 42/2013
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