Die Rahmenbedingungen für die neuen Vorschriften zur Leiharbeit stehen. Aus Unternehmersicht erfreulich: Im Grundsatz bleibt das Instrument zur dynamischen Kapazitätsanpassung und flexiblen Arbeitsorganisation für Unternehmer erhalten. Es bleibt möglich, mit Leiharbeit Arbeitskosten einzusparen (Equal Pay nach 9 Monaten, Einstellungsverpflichtung nach 18 Monaten). Es gelten lange Übergangsfristen bis zu einer vollständigen Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen. Anders bei den Werkverträgen: Hier wird es – ähnlich den Regelungen zur Scheinselbständigkeit – deutlich strengere Abgrenzungs-Kriterien geben und – was in der Praxis stärker ins Gewicht fällt – noch intensivere Kontrollen geben (Zoll). Der Betriebsrat muss über bestehende und neue Werkverträge informiert werden. …
Schlagwort: Werkverträge
Ab 2015 wird der flächendeckende Mindestlohn kommen. Es gibt nur wenige Ausnahmen (vgl. Nr. 2/2014). Für viele Branchen gilt es jetzt schon, Ausweichmodelle zu entwickeln. Verstöße werden teuer (geplant: Bußgeld bis 500.000 €) und können sogar bis ins Privatvermögen des Geschäftsführers durchgesetzt werden. Hier sollten Sie also frühzeitig planen. Gehen Sie davon aus, dass es zu einem Run auf Alternativen kommt und Sie u. U. keine Ersatzkräfte oder externe Dienstleister mit freien Kapazitäten mehr finden. Im Einzelnen: …