GmbH-Gesellschafter, die zu 25 % und mehr beteiligt sind oder zu 1 % und beruflich für die GmbH tätig sind (Geschäftsführer) werden auf Antrag nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Folge: 60 % der Gewinnausschüttungen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. 40 % des ausgeschütteten Gewinns bleibt steuerfrei. Das rechnet sich immer dann, wenn der Gesellschafter einem niedrigen Steuersatz unterliegt bzw. wenn er mit einem Verlustausgleich oder hohen Werbungskosten seine Steuern drücken kann. Im Einzelfall ist Ihr Steuerberater gefordert. …
Schlagwort: VIII R 3/14
Volkelt-Brief 44/2015
Reinfall: Wie die Berater das Hess-Management aushebelten + Rechtsprechung: Wichtige neue Urteile für Geschäftsführer im Überblick + „Theorie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? + Neue Methoden: Wie Steuerprüfer Nachzahlungen durchsetzen + GmbH-Recht: Pflichtoffenlegung ist juristisch „durch“ + Goldesel: Dauerhafter Verlustausgleich in der kommunalen GmbH + Paukenschlag: Solidaritätszuschlag kommt erneut auf den Prüfstand + BISS …
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Das wohl folgenschwerste Urteil für Geschäftsführer kommt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der rückt den Geschäftsführer weiter in Richtung Arbeitnehmer – mit Auswirkungen auf den Kündigungsschutz. Laut EuGH muss der Geschäftsführer bei der Ermittlung des Personalstandes mitgezählt werden. Sie müssen davon ausgehen, dass auch die deutschen Arbeitsgerichte diese Sichtweise aufnehmen und in zukünftigen Kündigungschutz-Verfahren umsetzen. Hier unsere Kurz-Übersicht: …
Der mit 1 % und mehr beteiligte Gesellschafter, der in der GmbH mitarbeitet, kann auch dann die Besteuerung nach dem für ihn günstigeren Teileinkünfteverfahren verlangen, wenn er keinen maßgeblichen Einfluss auf die Führung der Geschäfte hat (BFH, Urteil vom 25.8.2015, VIII R 3/14). …
Volkelt-Brief 42/2015
Ende der Konjunktur: „Aus” für die Abgeltungssteuer für GmbH-Gesellschafter? + Steuern 4.0: Vorbereitungen laufen auf Hochtouren + Geschäftsführer-Versicherung: Doppelt hält besser + Achtung: Steuer-Wahlrecht gilt nur bis zur Abgabe der Steuererklärung + Vorteil: Finanzamt muss günstigeres Teileinkünfteverfahren zulassen + Kosten: GmbH darf ausländischen Steuerberater beauftragen + Verbands-Geschäftsführer: Das Arbeitsgericht ist zuständig + BISS …