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Volkelt-Briefe

GmbH-Steuern: Profitieren Sie vom Teileinkünfteverfahren

GmbH-Gesell­schaf­ter, die zu 25 % und mehr betei­ligt sind oder zu 1 % und beruf­lich für die GmbH tätig sind (Geschäfts­füh­rer) wer­den auf Antrag nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren besteu­ert. Fol­ge: 60 % der Gewinn­aus­schüt­tun­gen wer­den mit dem per­sön­li­chen Steu­er­satz besteu­ert. 40 % des aus­ge­schüt­te­ten Gewinns bleibt steu­er­frei. Das rech­net sich immer dann, wenn der Gesell­schaf­ter einem nied­ri­gen Steu­er­satz unter­liegt bzw. wenn er mit einem Ver­lust­aus­gleich oder hohen Wer­bungs­kos­ten sei­ne Steu­ern drü­cken kann. Im Ein­zel­fall ist Ihr Steu­er­be­ra­ter gefordert. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2015

Volkelt-FB-01Rein­fall: Wie die Bera­ter das Hess-Manage­ment aus­he­bel­ten + Recht­spre­chung: Wich­ti­ge neue Urtei­le für Geschäfts­füh­rer im Über­blick + „Theo­rie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? +  Neue Metho­den: Wie Steu­er­prü­fer Nach­zah­lun­gen durch­set­zen + GmbH-Recht: Pflicht­of­fen­le­gung ist juris­tisch „durch“ + Gold­esel: Dau­er­haf­ter Ver­lust­aus­gleich in der kom­mu­na­len GmbH + Pau­ken­schlag: Soli­da­ri­täts­zu­schlag kommt erneut auf den Prüf­stand + BISS

 

Der Vol­kelt-Brief 44/2015 > Down­load als PDF – lesen im „Print”

 

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Volkelt-Briefe

Die wichtigsten neuen Urteile für Geschäftsführer im Überblick

Das wohl fol­gen­schwers­te Urteil für Geschäfts­füh­rer kommt vom Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der rückt den Geschäfts­füh­rer wei­ter in Rich­tung Arbeit­neh­mer – mit Aus­wir­kun­gen auf den Kün­di­gungs­schutz. Laut EuGH muss der Geschäfts­füh­rer bei der Ermitt­lung des Per­so­nal­stan­des mit­ge­zählt wer­den. Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass auch die deut­schen Arbeits­ge­rich­te die­se Sicht­wei­se auf­neh­men und in zukünf­ti­gen Kün­di­gung­schutz-Ver­fah­ren umset­zen. Hier unse­re Kurz-Übersicht: … 

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Volkelt-Briefe

Finanzamt muss günstigeres Teileinkünfteverfahren zulassen

Der mit 1 % und mehr betei­lig­te Gesell­schaf­ter, der in der GmbH mit­ar­bei­tet, kann auch dann die Besteue­rung nach dem für ihn güns­ti­ge­ren Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren ver­lan­gen, wenn er kei­nen maß­geb­li­chen Ein­fluss auf die Füh­rung der Geschäf­te hat (BFH, Urteil vom 25.8.2015, VIII R 3/14). …

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Volkelt-Brief 42/2015

Volkelt-FB-01Ende der Kon­junk­tur: „Aus” für die Abgel­tungs­steu­er für GmbH-Gesell­schaf­ter? + Steu­ern 4.0: Vor­be­rei­tun­gen lau­fen auf Hoch­tou­ren + Geschäfts­füh­rer-Ver­si­che­rung: Dop­pelt hält bes­ser +  Ach­tung: Steu­er-Wahl­recht gilt nur bis zur Abga­be der Steu­er­erklä­rung + Vor­teil: Finanz­amt muss güns­ti­ge­res Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren zulas­sen + Kos­ten: GmbH darf aus­län­di­schen Steu­er­be­ra­ter beauf­tra­gen + Ver­bands-Geschäfts­füh­rer: Das Arbeits­ge­richt ist zustän­dig + BISS