„Mein Mit-Geschäftsführer ist jetzt schon zum zweiten Mal hintereinander über eine längere Zeit krank – was kann ich da tun?“. So die Anfrage eines Geschäftsführer-Kollegen, der nach eigenen Angaben die Arbeit nicht mehr alleine schafft und sich – wohl zu Recht – Gedanken um das weitere Fortbestehen der GmbH macht. Klar ist aber, dass sich die GmbH einen dritten Geschäftsführer nicht zusätzlich leisten kann. Was müssen Sie in einer solchen Situation beachten und wie können Sie den Bestand der GmbH auf längere Sicht sichern?
Ist absehbar, dass der Mit- (Gesellschafter-) Geschäftsführer auf längere Zeit nicht arbeitsfähig ist, müssen Sie als der verbleibende und alleinverantwortliche Geschäftsführer für das operative Geschäft Vorkehrungen treffen. Das sind: …
Gute Berater – schlechte Berater: Wann wechseln? + GmbH-Planung: Fußball-WM, Sommerferien und Vertretungsregelungen + Digitales: Hier gibt es Geld für Projekte und Ideen + GmbH-ORGA: Wie viel Meeting muss wirklich sein + Bürokratie: Zoll darf ausländische Lkw-Fahrer prüfen + GmbH/Geld: Geschäftsführer muss in Sachen Bank-Bearbeitungsgebühren aktiv werden + Geschäftsführer privat: Neu rechnen bei der Beitragsrückerstattung

