Stimmrechtsvereinbarungen in der GmbH sind üblich und verbreitet, z. B. wenn sich der Senior-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Sonderstimmrecht vorbehält oder wenn einem Gesellschafter bestimmte Vetorechte eingeräumt werden. Hierzu gibt es eindeutige rechtliche Vorgaben (§ 45 GmbH-Gesetz) und zahlreiche Rechtsprechung, die Sie im Einzelfall beachten müssen und die in der Praxis keine wirklichen Probleme machen. Schwieriger sind sog. Stimmrechtsausschlüsse. …
Schlagwort: Urteil vom 8.5.2014
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Volkelt-Brief 37/2016
Betriebsprüfung: Die Crux mit der verdeckten Gewinnausschüttung + Neue Urteile: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung + Führungstechniken: Eine Schwäche weniger ist eine Stärke mehr + GmbH-Recht: Gesellschafter-Geschäftsführer muss Überbezahlung zurückerstatten + GmbH-Steuer: Geschäftsführer darf Polit-Promis, Presse und Verbands-Menschen zum Geburtstag einladen + BISS …