Viele Geschäftsführer unterhalten sich in den nächsten Wochen mit ihren Mitarbeitern über die erreichten Ziele und über Zielvereinbarungen für 2014. Wurden außergewöhnliche Leistungen erbracht, kann der eine außergewöhnliche Anerkennung erwarten. Beachten Sie bevor Sie verbindliche Zusagen machen:
Schlagwort: Urteil vom 30.7.2008
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Volkelt-Brief 46/2013
Themen heute: So taxieren Sie richtig zwischen Risiko und Untreue + Neue Rahmenbedingungen: Unternehmer und Unternehmen müssen mit 2 bis 4‑jähriger Steuerpause planen + Führung: Machen Sie Erfolge und Fehler sichtbar + Neu im Amt: Pensionszusage ist wichtiger Baustein für die Altersvorsorge + Steuern: Finanzamt darf Prüfungszeitraum verlängern + Arbeitsrecht: Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk + BISS …