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Volkelt-Briefe

Weihnachten: Nutzen Sie „Vorbehalt“ und „Rückzahlung“

Vie­le Geschäfts­füh­rer unter­hal­ten sich in den nächs­ten Wochen mit ihren Mit­ar­bei­tern über die erreich­ten Zie­le und über Ziel­ver­ein­ba­run­gen für 2014. Wur­den außer­ge­wöhn­li­che Leis­tun­gen erbracht, kann der eine außer­ge­wöhn­li­che Aner­ken­nung erwar­ten. Beach­ten Sie bevor Sie ver­bind­li­che Zusa­gen machen:

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 46/2013

The­men heu­te: So taxie­ren Sie rich­tig zwi­schen Risi­ko und Untreue + Neue Rah­men­be­din­gun­gen: Unter­neh­mer und Unter­neh­men müs­sen mit 2 bis 4‑jähriger Steu­er­pau­se pla­nen + Füh­rung: Machen Sie Erfol­ge und Feh­ler sicht­bar + Neu im Amt: Pen­si­ons­zu­sa­ge ist wich­ti­ger Bau­stein für die Alters­vor­sor­ge + Steu­ern: Finanz­amt darf Prü­fungs­zeit­raum ver­län­gern + Arbeits­recht: Nicht jeder Arbeit­neh­mer hat Anspruch auf ein Weih­nachts­ge­schenk + BISS