Macht der Gesellschafter, der wie ein Geschäftsführer in die Leitung der GmbH eingebunden ist, im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit eine Erfindung, kann für ihn die Pflicht bestehen, diese Erfindung der GmbH (entschädigungslos) anzudienen. Und zwar dann, …
Schlagwort: Urteil vom 13.4.2017
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Volkelt-Brief 23/2017
Bürokratie: Rebellen übernehmen IHK Hamburg + Richtige Geschäftsführung: Vollmachten und Vertretungen + GmbH-Beirat: Vorsicht mit Vergütungen von Zusatztätigkeiten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfindungen der GmbH anbieten + GmbH-Anteil: FA besteuert Verkauf doppelt + GmbH-Recht: Warnung vor falschen Registereinträgen + BISS …