Eigentlich sind die Voraussetzungen für eine stabile Beziehung auf der Gesellschafter/Geschäftsführer-Ebene nicht schlecht: Beide engagieren sich für die gleiche Sache „GmbH”, beide sind darauf angewiesen, dass das geschäftlich Umfeld und alle damit zusammenhängenden Themen (und Probleme) regelmäßig kommuniziert werden. Man hat gemeinsame Freunde und Bekannte. Dagegen steht: Genau diese Nähe ist auch ein Beschwernis. Es fehlen neue Anregungen. Es bleibt wenig Zeit für die Freunde, für Kulturelles, selbst für gemeinsame Urlaube bleibt wenig Zeit. Noch schwieriger wird es, wenn (kleine) Kinder da sind und beide ihre beruflichen Aufgaben und Herausforderungen weiter wahrnehmen wollen. Kommt es zur Trennung, sind die Beteiligten – was nicht ganz leicht – gut beraten, jederzeit höchst verantwortlich zu agieren. Nicht zuletzt, um den Bestand der gemeinsamen Firma nicht zu gefährden. Aus Sicht der GmbH gilt dann: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Die Rechtslage: …