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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 34/2018

Füh­rung: Sind die Ame­ri­ka­ner die bes­se­ren Geschäf­te­ma­cher?  + Geschäfts­füh­rer-Bestel­lung: Was tun gegen die immer kür­ze­re Ver­weil­dau­er im Amt + Digi­ta­li­sie­rung: Das lesen die Kol­le­gen im Bücher­herbst zum The­ma + Kar­tell-Ver­ge­hen: Dop­pel­te Stra­fen für ein­fa­che Ver­ge­hen + GmbH & Co. KG: Nicht­be­ach­tung eines Stimm­ver­bo­tes + Steu­er-Gestal­tung: Schen­kung von (Akti­en-) Ver­mö­gen an die Kin­der + GmbH/Homepage: Unter­neh­men müs­sen Word­Press-Web­sites  nach­rüs­ten + GmbH-Recht: GbR als Gesell­schaf­ter der GmbH

 

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Volkelt-Briefe

Steuer-Gestaltung: Schenkung von (Aktien-) Vermögen an die Kinder

Ver­schenkt der Aktio­när an sei­ne min­der­jäh­ri­gen Kin­der jeweils 5 Akti­en und ver­äu­ßern die­se jeweils 2 Akti­en an einen drit­ten Erwer­ber, genügt ein enger zeit­li­cher Zusam­men­hang zwi­schen Schen­kung und Ver­äu­ße­rung allein nicht, um einen Gestal­tungs­miss­brauch zu unter­stel­len (BFH, Urteil v. 17.4.2018, IX R 19/17).

Kri­tisch ist eine sol­che Gestal­tung nur dann, wenn der wei­te­re Ver­kauf der Akti­en an den Drit­ten vor der Schen­kung bereits ver­han­delt und beschlos­sen war. Der dürf­te aber – jeden­falls solan­ge kei­ne schrift­li­chen Unter­la­gen exis­tie­ren – von den Finanz­be­hör­den nicht ganz ein­fach geführt wer­den. Haben die Kin­der kei­ne wei­te­ren nen­nens­wer­ten Ein­künf­te, bleibt der Ver­äu­ße­rungs­er­lös bis zum Steu­er­frei­be­trag (2018: 9.000 EUR) steuerfrei.