Die GmbH-Gesellschafter müssen ihre Beschlüsse zur GmbH nicht auf einer offiziellen Gesellschafterversammlung fassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich das Verfahren
Schlagwort: Umlaufverfahren
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Volkelt-Brief 35/2014
Themen heute: Mittelstand in China: Was auf den Unternehmer zukommt + Terminsache Jahresabschuss: Geschäftsführer hat die Verantwortung + Externe Beratung: Im Zweifel hilft Ihnen ein Erfolgshonorar + GmbH-Recht: Beschlussfassung im Umlaufverfahren spart Zeit und Aufwand + Werbung mit 14-tägiger-Geld-zurück-Garantie ist unzulässig + GmbH-Bilanz: Investitionsabzugsbetrag ist übertragbar + BISS …