Nach einigen Grundsatz-Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) aus 2015(2016 (z. B. Urteil vom 29.7.2015, B 12 KR 23/13 R) und der damit verbundenen Neuausrichtung der Rechtslage zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern schauen die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ganz genau hin. Im Fokus der Sozialprüfer stehen Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse darlegen, dass die Gesellschafter ihnen de facto keine Weisungen erteilen. Z. B., weil den Gesellschafter Branchenkenntnisse fehlen oder diese keine unternehmerischen Qualifikationen haben. Solche Konstellationen werden jetzt nachträglich mit Verweis auf die neue Rechtsprechung beanstandet und per Bescheid als sozialversicherungspflichtig eingestuft.
Beachten Sie dazu: Gutachten – Status des Geschäftsführers in der Pflichtversicherung …
Arbeitshilfe: Feststellungsbogen der DRV zum sozialversicherungspflichtigen Status des GmbH-Geschäftsführers