Wer einen Steuervorauszahlungstermin verpasst, erhält vom Finanzamt automatisch eine Mahnung und wird zur Nachzahlung ausgefordert. Bis dahin fallen keine Säumniszuschläge und zusätzliche Bearbeitungsgebühren an. ACHTUNG: Hier gibt es eine Änderung. Ab Juni 2020 gibt es keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr. Das betrifft alle Steuerarten (USt, LSt, ESt, KSt, GewSt). Sie sind also gut beraten, die Vorauszahlungstermine ab sofort selbst zu terminieren und sich nicht darauf zu verlassen, dass sich das Finanzamt um Ihre Termine kümmert.
Schlagwort: Steuervorauszahlung
Volkelt-Brief 33/2019
Der Fall „Lauffenmühle”: So schnell kommt es zu einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführung + GmbH/Jahresabschluss: Nicht jeder Prüfer darf prüfen + Geschäftsführungs-Perspektive: Firmenwagen, Dieselgate + Unternehmens-Recht: Was Sie wissen müssen – was die Geschäftsführung veranlassen muss + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XVI) + GmbH/Finanzen: Steuer-Vorauszahlungen an die Lage anpassen + GmbH/Steuern: Fehler in der Körperschaftsteuer-Erklärung + Mitarbeiter: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht + GmbH/Geld: UBS senkt Grenze für Strafzins + GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung + GmbH/Krise: Beendigung des Insolvenzverfahrens einer GmbH + GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis