Nach der Neuregelung der Straf befreienden Selbstanzeige (vgl. Nr. 13/2016) war strittig, ob auf eine einfache Steuerberichtigung die Rechtsfolgen der Selbstanzeige angewendet werden können (§ 153 AO). Danach wären die Finanzbehörden sogar bei einer Steuerberichtigung berechtigt, Strafzahlungen zu erheben und eine vollständige Offenlegung der Besteuerung über einen 10-Jahres-Zeitraum zu verlangen. Jetzt hat das BMF reagiert und per Erlass geregelt, wann es sich um eine Steuerberichtigung und wann um eine Selbstanzeige handelt (BMF-Schreiben vom 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001). …
Schlagwort: Steuerverkürzung
Hat die Betriebsprüfungsstelle Anhaltspunkte dafür, dass es zu erhebliche Änderungen gegenüber der Steuerveranlagung kommen wird oder dass der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit bestehen, kann sie den Prüfungszeitraum ohne ausdrückliche Begründung verlängern. Im Einzelfall sogar auf bis zu 11 Jahren rückwirkend (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).