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Volkelt-Briefe

Neue BMF-Vorschrift: Steuerberichtigung wird einfacher

Nach der Neu­regelung der Straf befrei­en­den Selbst­an­zei­ge (vgl. Nr. 13/2016) war strit­tig, ob auf eine ein­fa­che Steu­er­be­rich­ti­gung die Rechts­fol­gen der Selbst­an­zei­ge ange­wen­det wer­den kön­nen (§ 153 AO). Danach wären die Finanz­be­hör­den sogar bei einer Steuer­berichtigung berech­tigt, Straf­zah­lun­gen zu erhe­ben und eine voll­stän­di­ge Offen­le­gung der Besteue­rung über einen 10-Jah­res-Zeit­raum zu ver­lan­gen. Jetzt hat das BMF reagiert und per Erlass gere­gelt, wann es sich um eine Steu­er­be­rich­ti­gung und wann um eine Selbst­an­zei­ge han­delt (BMF-Schrei­ben vom 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001). …

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Steuern: FA darf „bei Verdacht” länger prüfen

Hat die Betriebs­prü­fungs­stel­le Anhalts­punk­te dafür, dass es zu erheb­li­che Ände­run­gen gegen­über der Steu­er­ver­an­la­gung kom­men wird oder dass der Ver­dacht einer Steu­er­straf­tat oder einer Steu­er­ord­nungs­wid­rig­keit bestehen, kann sie den Prü­fungs­zeit­raum ohne aus­drück­li­che Begrün­dung ver­län­gern. Im Ein­zel­fall sogar auf bis zu 11 Jah­ren rück­wir­kend (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).