Nach dem Freispruch des TÜV in Sachen Produkthaftung vor dem französischen Berufungsgericht stellen sich nicht nur viele Verbraucher die grundsätzliche Frage nach der Aussagekraft von Zertifizierungsverfahren (vgl. Nr. 14/2014). Kritik: Man verzichtet auf konkrete Vor-Ort-Kontrollen und Stichproben. Stattdessen setzt man auf die Prüfung von Verfahren und auf Gutachten (Prüfung nach Papierform). Auch viele Unternehmen stehen damit vor der Frage, ob sie sich die aufwendige Zertifizierung überhaupt noch leisten sollen, wenn es keine tatsächlichen Kontrollen gibt und dem Verbraucher kein wirkliches Garantieversprechen gegeben werden kann. Viele kleinere Unternehmen tun sich ohnehin schwer mit den jährlich wiederkehrende Zertifizierungsverfahren und den damit verbundenen (erheblichen) Kosten. …
Schlagwort: Silikoneinlage
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Karlsruhe müssen sich die Anbieter von Gesundheitsprodukten darauf einstellen, dass in Zukunft Werbeaussagen / Produktbeschreibungen …