Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH/UG sind Sie kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Noch! Nicht immer ist das ein Segen. Z. B., wenn Sie seit Jahren als Angestellter Rentenansprüche erworben haben und diese nach Mehrheits-Beteiligung an der GmbH (Management-Buy-Out) weiter aufstocken wollen. Immerhin besteht dann die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft. Varianten gibt es viele und noch gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Die demographische Vorschau auf die Rentenkasse lässt hier nicht Gutes ahnen. Sogar Rentenexperten der CDU (hier: Peter Weiß) machen sich stark für eine Versicherungspflicht für alle. Noch klingt das nach den Selbständigen und Beamten. Der Status von Geschäftsführern hat es noch nicht in öffentliche Diskussion geschafft – das wird auch noch kommen. Für Geschäftsführer wird das teuer. …
Schlagwort: Rentenpflicht
Volkelt-Brief 21/2012
Themen heute: Frontal-Angriff auf die Geschäftsfüher-Altersversorgung + FG München: Es besteht (doch) keine Anpassugnspflicht für Alt-Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführe + Neue von der Leyen – Pläne: Betrifft nur selbständige (Neben-) Tätigkeiten des Geschäftsführers + Auf was müssen wir uns auf die Zeit nach den Wahlen vorbereiten? + Presse hat kein Anrecht auf Auskunft über Geschäftsführer-Gehalt + eBay-Verkäufe: Wenn er Ehegatte laufend „verkauft” wird es gewerblich – so müssen Sie aufpassen + BISS …
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden derzeit unter der Federführung von Ministerin von der Leyen Pläne erarbeitet, nach der in Zukunft alle Selbständigen Mitglied einer Pflichtversicherung werden müssen bzw. einen adäquaten Versicherungsschutz nachweisen müssen (Rentenreformpaket). Dazu unser ausdrücklicher Hinweis: Diese Regelung wird nicht gelten für .…