Nutzen Sie mehr als einen Firmenwagen auch für private Fahrten, müssen Sie aufpassen. Soeben hat der Bundesfinanzhof (BFH) einem Finanzamt in letzter Instanz Recht gegeben. Danach müssen Sie für jedes Fahrzeug, dass Sie privat nutzen, nach der 1%-Methode Lohnsteuer zahlen (BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12).
Schlagwort: privater Nutzungsanteil
Kategorien
Volkelt-Brief 45/2103
Themen heute: Lassen Sie es nie drauf ankommen – je früher Sie reagieren, um so besser gelingt der Neustart + Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen + GmbH-Finanzen: So macht die Bank beim nächsten Kredit keine Probleme + Mangelhafte IT-Ausstattung: Knausern an der falschen Stelle + Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil + Geschäftsführer-Gehalt: Schweizer stimmen über Manager-Gehälter ab+ Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern + BISS …