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Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern

Nut­zen Sie mehr als einen Fir­men­wa­gen auch für pri­va­te Fahr­ten, müs­sen Sie auf­pas­sen. Soeben hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) einem Finanz­amt in letz­ter Instanz Recht gege­ben. Danach müs­sen Sie für jedes Fahr­zeug, dass Sie pri­vat nut­zen, nach der 1%-Methode Lohn­steu­er zah­len (BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12).

Geschäfts­füh­rer, die zwei oder noch mehr Fahr­zeu­ge nut­zen, müs­sen Ihren Anstel­lungs­ver­trag prü­fen. Was steht da zur Nut­zungs­über­las­sung? Hier soll­te ver­ein­bart sein, dass Sie nur ein Fahr­zeug für Pri­vat­fahr­ten nut­zen dür­fen. Ach­tung bei der Fahrt zur Woh­nung nach einer Geschäfts­rei­se! Nut­zen Sie de fac­to ein zwei­tes für pri­va­te Zwe­cke, soll­ten Sie wenigs­tens ein Fahr­ten­buch füh­ren. Nur so kön­nen Sie ver­mei­den, dass Sie für alle pri­vat genutz­ten Fahr­zeu­ge voll nach der (teu­ren) 1-%-Methode Lohn­steu­er zah­len müssen.

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