Werden Persönlichkeitsrechte verletzt, muss Google die entsprechenden Internet-Seiten löschen. Und zwar dann, wenn die Angaben falsch oder unvollständig sind. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden. Betroffene Personen müssen dazu einen Löschungsantrag bei Google einreichen (Google-Suche > Richtlinien zum Entfernen von Inhalten). Interessant ist dieses Urteil natürlich auch für Firmen. Können Sie damit Falschbehauptungen und geschäftsschädigende Seiten über Ihre Firma entfernen lassen? Antwort: JEIN. Im Prinzip …
Schlagwort: Persönlichkeitsschutz
Google-Links
Etwas gewundert haben wir uns schon, als der EuGH Google dazu verdonnert hat, bestimmte „Links“ zu sperren. Kein Wort dabei aber von „Rechts“. Haben wir es hier mit einem satten Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu tun? Und das so kurz vor der Europameisterschaftswahl. Das ist doch – gelinde gesagt – mehr als nur ein Wink mit dem Grenzpfosten. Vermutlich ist es wieder einer dieser ungehobelten Versuche, den ganzen rechtsradikalen Müll einfach links liegen zu lassen. Wo das allerdings hinführt, kennen wir ja aus Neapel. Wo man sich bereits in den frühen 80er Jahren dazu entschlossen hatte, rund um die schöne Stadt am gleichnamigen Golf europäischen Giftmüll zu verbuddeln. Immerhin konnte der Italiener auf diese Weise den neapolitanischen Kommunal-Haushalt zumindest für kurze Zeit schuldenfrei stellen und das einzigartige Teatro San Carlo vor dem Niedergang retten. Zurück zum Thema: Wo Links hinführt, wissen wir Deutsche ja schon seit Rosa Luxemburg, Karl Lagerfeld und Ulrike Meinhof. Gut, dass das jetzt auch der Europäische Gerichtshof begriffen hat.