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Volkelt-Briefe

Kartell-Verfahren wird noch undurchsichtiger

Unter­des­sen wer­den fast wöchent­lich und bran­chen­über­grei­fend Kar­tell­ver­fah­ren wegen uner­laub­ter Preis­ab­spra­chen gegen deut­sche und euro­päi­sche Unter­neh­men geführt. Sei es von den EU- oder den deut­schen Kar­tell­be­hör­den. Unter­des­sen hat die EU-Kom­mis­si­on das in der Pra­xis höchst umstrit­te­ne Kar­tell­recht als „rechts­kon­form“ bestä­tigt. Auch der EuGH hat bestä­tigt, dass die EU-Kom­mis­si­on bzw. die Kar­tell­be­hör­den befugt sind, nach dem fest­ge­leg­ten Ver­fah­ren Buß­gel­der zu ver­hän­gen. Das Gericht bestä­tigt dar­über hin­aus, dass die Kar­tell­be­hör­den im Rah­men eines Ermes­sens­spiel­raums die Höhe der Buß­gel­der fest­set­zen kön­nen, ohne dass die­se durch die Gerich­te noch­mals nach­ge­prüft wer­den muss.

U. E. ist aber gera­de die Kron­zeu­gen­re­ge­lung bzw. die Straf­frei­heit für Kron­zeu­gen rechts­staat­lich zumin­dest zwei­fel­haft, auch in den Aus­wir­kun­gen auf den Wett­be­werb tre­ten regel­mä­ßig uner­wünsch­te Neben­wir­kun­gen auf, z. B. kön­nen damit Wett­be­wer­ber gezielt wirt­schaft­lich geschwächt wer­den (vgl. dazu unse­re lau­fen­de Berichts­er­stat­tung z. B. zuletzt Nr. 11/2012). Trotz der anhal­ten­den Kri­tik an den prak­ti­zier­ten Kar­tell-Ver­fah­ren gehen die deut­schen Kar­tell­be­hör­den jetzt wei­ter in die Offen­si­ve. So hat die Behör­de jetzt im Internet …