Unterdessen werden fast wöchentlich und branchenübergreifend Kartellverfahren wegen unerlaubter Preisabsprachen gegen deutsche und europäische Unternehmen geführt. Sei es von den EU- oder den deutschen Kartellbehörden. Unterdessen hat die EU-Kommission das in der Praxis höchst umstrittene Kartellrecht als „rechtskonform“ bestätigt. Auch der EuGH hat bestätigt, dass die EU-Kommission bzw. die Kartellbehörden befugt sind, nach dem festgelegten Verfahren Bußgelder zu verhängen. Das Gericht bestätigt darüber hinaus, dass die Kartellbehörden im Rahmen eines Ermessensspielraums die Höhe der Bußgelder festsetzen können, ohne dass diese durch die Gerichte nochmals nachgeprüft werden muss.
U. E. ist aber gerade die Kronzeugenregelung bzw. die Straffreiheit für Kronzeugen rechtsstaatlich zumindest zweifelhaft, auch in den Auswirkungen auf den Wettbewerb treten regelmäßig unerwünschte Nebenwirkungen auf, z. B. können damit Wettbewerber gezielt wirtschaftlich geschwächt werden (vgl. dazu unsere laufende Berichtserstattung z. B. zuletzt Nr. 11/2012). Trotz der anhaltenden Kritik an den praktizierten Kartell-Verfahren gehen die deutschen Kartellbehörden jetzt weiter in die Offensive. So hat die Behörde jetzt im Internet …