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Volkelt-Briefe

Kartell-Verfahren wird noch undurchsichtiger

Unter­des­sen wer­den fast wöchent­lich und bran­chen­über­grei­fend Kar­tell­ver­fah­ren wegen uner­laub­ter Preis­ab­spra­chen gegen deut­sche und euro­päi­sche Unter­neh­men geführt. Sei es von den EU- oder den deut­schen Kar­tell­be­hör­den. Unter­des­sen hat die EU-Kom­mis­si­on das in der Pra­xis höchst umstrit­te­ne Kar­tell­recht als „rechts­kon­form“ bestä­tigt. Auch der EuGH hat bestä­tigt, dass die EU-Kom­mis­si­on bzw. die Kar­tell­be­hör­den befugt sind, nach dem fest­ge­leg­ten Ver­fah­ren Buß­gel­der zu ver­hän­gen. Das Gericht bestä­tigt dar­über hin­aus, dass die Kar­tell­be­hör­den im Rah­men eines Ermes­sens­spiel­raums die Höhe der Buß­gel­der fest­set­zen kön­nen, ohne dass die­se durch die Gerich­te noch­mals nach­ge­prüft wer­den muss.

U. E. ist aber gera­de die Kron­zeu­gen­re­ge­lung bzw. die Straf­frei­heit für Kron­zeu­gen rechts­staat­lich zumin­dest zwei­fel­haft, auch in den Aus­wir­kun­gen auf den Wett­be­werb tre­ten regel­mä­ßig uner­wünsch­te Neben­wir­kun­gen auf, z. B. kön­nen damit Wett­be­wer­ber gezielt wirt­schaft­lich geschwächt wer­den (vgl. dazu unse­re lau­fen­de Berichts­er­stat­tung z. B. zuletzt Nr. 11/2012). Trotz der anhal­ten­den Kri­tik an den prak­ti­zier­ten Kar­tell-Ver­fah­ren gehen die deut­schen Kar­tell­be­hör­den jetzt wei­ter in die Offen­si­ve. So hat die Behör­de jetzt im Internet …

ein sog. Hin­weis­ge­ber-Sys­tem ein­ge­rich­tet. Damit kön­nen Infor­man­ten, die sich aus Angst vor Repres­sa­li­en nicht mel­den, anonym Infor­ma­tio­nen über ver­meint­li­che Preis­ab­spra­chen anzeigen.

Unse­re Ein­schät­zung dazu: Das Sys­tem öff­net dem Miss­brauch durch anony­me Denun­zi­an­ten Tür und Tor, ohne dass das ange­zeig­te Unter­neh­men die Mög­lich­keit auf ein rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren hat. In den Betrie­ben wird damit gezielt Miss­trau­en geför­dert, weil Infor­ma­tio­nen über (zuläs­si­ge) Preis­stra­te­gien immer auch die Gefahr einer Denun­zia­ti­on bringen.

Zur anony­men Mel­de­stel­le des Bun­des­kar­tell­amts geht es > hier ankli­cken

Für die Pra­xis: Neh­men Sie regel­mä­ßig an Bran­chen-Erfa-Tref­fen teil, müs­sen Sie auf­pas­sen. Auch, wenn Sie sich nur mit einem oder weni­gen Wett­be­wer­bern zu einem Bran­chen­ge­spräch ver­ab­re­den, z. B. um die Umset­zung einer neu­en gesetz­li­chen Vor­schrift gemein­sam zu bespre­chen. Vor­sicht mit Pro­to­kol­len und ande­ren schrift­li­chen Auf­zeich­nun­gen. Ach­ten Sie dar­auf, was pro­to­kol­liert wird und dass kei­ne geschäft­li­chen Unter­la­gen wie Kal­ku­la­tio­nen, Ver­triebs­stra­te­gien usw. (etwa per eMail) an nicht auto­ri­sier­te Fir­men oder Per­so­nen her­aus­ge­hen. Wei­sen Sie alle Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend ein.

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