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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 07/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rung: Kein Job für Angst­ha­sen + GmbH-Steu­ern: Neue Urtei­le der Finanz­ge­rich­te + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­me-Anteil sinkt auf Tiefst­stand + E‑Mail vom Chef: Neue Metho­den im Inter­net-Betrug + Vor­sor­ge: Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung wird ent­las­tet + Steu­er: Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen ist kei­ne Lizenz zur Steu­er­be­frei­ung + Arbeits­kos­ten: Son­der­zah­lun­gen auf den Min­dest­lohn anrech­nen + BISS

 

 

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Geschäftsführer-Firmenwagen ist keine Lizenz zur Steuerbefreiung

Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer Bera­tungs-GmbH gönn­te sich einen Mase­r­a­ti als Fir­men­wa­gen. Im Rah­men sei­ner Tätig­keit als Bera­ter ging er (zu selbst­ver­ständ­lich) davon aus, dass „ein Augen­schein-Beweis“ dafür aus­rei­chen müss­te, dass der Wagen aus­schließ­lich geschäft­lich und nicht pri­vat genutzt wird. Die­se Art Beweis­füh­rung hat vor dem Bun­des­fi­nanz­hof kei­nen Bestand. Der Geschäfts­füh­rer muss­te sei­nen pri­va­ten Nut­zungs­an­teil nach­träg­lich ver­steu­ern (BFH, Beschluss vom 30.9.2015, I B 85/14). …