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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Arztbesuch als unverschuldetes Arbeitsversäumnis

Ist der Arzt nicht bereit, einen Behand­lungs­ter­min außer­halb der übli­chen Arbeits­zeit des Arbeit­neh­mers zu legen, han­delt es sich um ein unver­schul­de­tes Arbeits­ver­säum­nis, das der Arbeit­ge­ber dul­den muss. Ist im Tarif- oder Arbeits­ver­trag vor­ge­se­hen, dass bei einer unver­schul­de­ten Arbeits­ver­hin­de­rung Lohn­fort­zah­lung gewährt wird, dann gilt dies auch für den oben genann­ten Fall eines unver­schul­de­ten Arbeits­ver­säum­nis­ses – sprich: für den Arzt­be­such wäh­rend der Arbeits­zeit (LAG Nie­der­sa­chen, Urteil v. 8.2.2018, 7 Sa 256/17).

Anders liegt der Fall, wenn es kei­ne arbeits­ver­trag­li­che Grund­la­ge zur Lohn­fort­zah­lung gibt. Dann hat Ihr Mit­ar­bei­ter kein Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung. Bei Eng­päs­sen soll­ten Sie Ihren Mit­ar­bei­ter bit­ten, den Arzt­be­such auf den Fei­er­abend zu ver­le­gen – dann gibt es für ihn kei­nen (Stun­den-) Lohnabzug.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 29/2014

The­men heu­te:  Employ­er Bran­ding: Geben Sie Ihrer GmbH ein „Gesicht” + BGH-aktu­ell: Gesell­schaf­ter-Raus­wurf ohne Abfin­dung ist unzu­läs­sig +Geschäfts­füh­rer-Ver­trag: Krank­heits­fall unbe­dingt ver­trag­lich regeln + Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be: Nut­zen Sie den Frei­be­trag für klei­ne­re Fir­men + Unent­schul­dig­tes Feh­len: 6 Regeln, die die Mit­ar­bei­ter-Dis­zi­plin ver­bes­sern + Steu­er: Finanz­amt darf EK 02 besteu­ern + Kün­di­gung: Erst müs­sen Sie freie Stel­len anbie­ten + Recht: Behör­de darf Beherr­schungs­ver­trag nicht ein­fach löschen + BISS

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Vertrag: Krankheitsfall unbedingt vertraglich regeln

Wis­sen Sie, wie in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag der Krank­heits­fall gere­gelt ist? Fakt ist, dass in vie­len Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­gen eine Lohn­fort­zah­lung bis zu 6 Mona­ten ver­ein­bart ist. Wenn Sie als Geschäfts­füh­rer kei­ne Rege­lung im Anstel­lungs­ver­trag dazu haben,