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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer haftet für Verstöße gegen die Legalitätspflicht (Fall Siemens)

Es ist nicht von der Hand zu wei­sen, dass der Erfolg deut­scher Unter­neh­men im inter­na­tio­na­len Geschäft auch dar­auf beruht, dass man sich den lan­des­ty­pi­schen Gepflo­gen­hei­ten ange­passt hat. So sind Bak­schisch und klei­ne Auf­merk­sam­kei­ten kei­ne Erfin­dung der Neu­zeit und selbst in einer gan­zen Rei­he von Län­dern der EU ver­brei­tet Phä­no­me­ne. Ein Rich­tung wei­sen­des Urteil zur Haf­tung der Geschäfts­lei­tung zu die­sem The­men­kom­plex kommt jetzt vom LG München.

Hin­ter­grund: