Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Erfolg deutscher Unternehmen im internationalen Geschäft auch darauf beruht, dass man sich den landestypischen Gepflogenheiten angepasst hat. So sind Bakschisch und kleine Aufmerksamkeiten keine Erfindung der Neuzeit und selbst in einer ganzen Reihe von Ländern der EU verbreitet Phänomene. Ein Richtung weisendes Urteil zur Haftung der Geschäftsleitung zu diesem Themenkomplex kommt jetzt vom LG München.
Hintergrund: …