viele Geschäftsführer sehen ihre Zukunftssicherung darin, die GmbH später einmal zu veräußern. Idealvorstellung: Solange der Geschäftsführer gesundheitlich fit ist, bleibt er im Konzern als (abhängiger) Geschäftsführer tätig – am besten auf der Grundlage des bestehenden Anstellungsvertrages unter den neuen Gesellschaftern.
Vorsicht: Hier gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Danach ist es nach dem Verkauf der GmbH für die neuen Gesellschafter wesentlich einfacher, den übernommenen Ex-Gesellschafter-Geschäftsführer heraus zu mobben. Z. B., …