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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 13/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Bes­ser mit leich­tem Gepäck + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Geschäf­te ohne Geneh­mi­gung + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Ein Kre­dit ist kein Zuschuss + Prak­tisch: Gut ver­si­chert? + Digi­ta­les: Die Macht der Gro­ßen  + Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Sie haben Anspruch auf Insol­venz- und Kurz­ar­bei­ter­geld + GmbH/Recht: Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht des Geschäfts­füh­rers + Ach­tung: Zusätz­li­ches Bera­ter­ho­no­rar für die Tan­te + Steu­er: Kei­ne Pau­schal­be­steue­rung bei Sach­zu­wen­dun­gen nur für die Füh­rungs­kräf­te +Geld: Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers ohne Vergütungsregelung

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NEU Achtung: D&O zahlt nicht für Fehlentscheide in der GmbH-Krise

ACHTUNG: ein aus­ge­spro­chen wich­ti­ges Urteil für alle Geschäfts­füh­rer, die sich über ihren Arbeit­ge­ber „GmbH” mit einer D&O – Ver­si­che­rung (Direc­tors and Offi­cers Insu­rence) gegen ihre per­sön­li­chen Haf­tungs­ri­si­ken aus dem Job ver­si­chert haben, kommt soeben vom Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Düs­sel­dorf. Dort heißt es: „Der Haf­tungs­an­spruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz ist mit dem ver­si­cher­ten Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen eines Ver­mö­gens­scha­dens nicht ver­gleich­bar. Es han­de­le sich viel­mehr um einen Ersatz­an­spruch eige­ner Art, der allein dem Inter­es­se der Gläu­bi­ger­ge­samt­heit eines insol­ven­ten Unter­neh­mens dient” (OLG Düs­sel­dorf, Urteil v. 20.7.2018, 1–4/93/16).

Im Klar­text:

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GmbH-Krise: Anspruch auf Insolvenzgeld für neue Mitarbeiter

Wenn das Insol­venz­ver­fah­ren gegen eine GmbH eröff­net ist, besteht ein Anspruch auf Zah­lung von Insol­venz­geld durch die Bun­des­agen­tur für Arbeit, wenn der Arbeits­ver­trag mit einem Arbeitnehmer … 

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GmbH-Krise: So wehren Sie sich gegen Banken-Willkür

Gibt es Anzei­chen für eine wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH, geht es in der Regel schnell: Sind Sie 4 Wochen in Zah­lungs­rück­stand bei den Sozi­al­ver­si­che­run­gen, stel­len die den Insol­venz­an­trag. Aber auch die Ban­ken und ande­re Gläu­bi­ger prü­fen dann eilig, wie sie zumin­dest Zugriff auf das Rest­ver­mö­gen neh­men kön­nen bzw. Ihre Außen­stän­de absi­chern kön­nen. Pra­xis der Ban­ken ist es dabei zu prü­fen, inwie­weit (unzu­läs­si­ge) Zah­lungs­an­wei­sun­gen des Geschäfts­füh­rers zu des­sen per­sön­li­cher Haf­tung füh­ren. In den letz­ten Jah­ren gab es dazu immer wie­der Gerichts-Ent­schei­de, die den Geschäfts­füh­rer ent­las­te­ten und auf die Sie im Ernst­fall ver­wei­sen können: … 

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Recht: GmbH-Fortsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nur wenn das Insol­venz­ver­fah­ren auf Antrag