BMF-Schreiben: Rückstellungen für Betriebsprüfungen – hier regelt das BMF, in welchen Betrieben eine solche Rückstellung gebildet werden darf.
Themen heute: Wo liegen die Grenzen der Marktforschung? + Führungsaufgabe: Die häufigsten Fehler bei der Restrukturierung eines Unternehmens + IHK: Jetzt kommt Bewegung in die verkrsuteten Strukturen + BGH-aktuell: Manipulieren bei der Einlagezahlung kostet doppelt + BFH genehmigt Rückstellung für Kosten der Betriebsprüfung + Mit TiPP: Arbeitgeber „GmbH” muss Flugkosten für das Bewerbungsgespräch nicht zahlen + Politik: Entlastung für Klein-GmbHs und UGs kommen schon 2013 + BISS …
Jedenfalls für Großbetriebe ist es laut Bundesfinanzhof (BFH) selbstverständlich, dass für die Kosten der Mitwirkung an der Betriebsprüfung (§ 3 BpO) eine Rücklage gebildet werden darf. Und zwar auch dann, …