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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 33/2019

Der Fall „Lauf­fen­müh­le”: So schnell kommt es zu einem Straf­ver­fah­ren gegen die Geschäfts­füh­rung + GmbH/Jahresabschluss: Nicht jeder Prü­fer darf prü­fen Geschäfts­füh­rungs-Per­spek­ti­ve: Fir­men­wa­gen, Die­sel­ga­te + Unter­neh­mens-Recht: Was Sie wis­sen müs­sen – was die Geschäfts­füh­rung ver­an­las­sen muss + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XVI) GmbH/Finanzen: Steu­er-Vor­aus­zah­lun­gen an die Lage anpas­sen GmbH/Steuern: Feh­ler in der Kör­per­schaft­steu­er-Erklä­rung + Mit­ar­bei­ter: Betriebs­rat hat kei­nen Anspruch auf Ein­sicht GmbH/Geld: UBS senkt Gren­ze für Straf­zins + GmbH-Fir­men­wa­gen: Anspruch auf Neu­lie­fe­rung ohne Nut­zungs­ent­schä­di­gung + GmbH/Krise: Been­di­gung des Insol­venz­ver­fah­rens einer GmbH + GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­ger Kaufpreis

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GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis

Bleibt die Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils gemäß § 8b Abs. 2 KStG steu­er­frei (hier: Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils in der Organ­schaft) und wird eine Kauf­preis­zah­lung aus einem Fix­be­trag und einem Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis ver­ein­bart, muss das Finanz­amt die­sen Vor­gang ein­heit­lich behan­deln und steu­er­frei stel­len. Das gilt aus­drück­lich auch für den Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis­an­teil – auch wenn die­ser erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt dem Ver­äu­ße­rer zufließt (BFH, Urteil v. 19.12.2018, I R 71/16).