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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 20/2019

Alters­vor­sor­ge: Neu­es Sozi­al­ge­richts-Urteil zur Gesell­schaf­ter-Pflicht­ver­si­che­rung + Geschäfts­be­richt: PR-Instru­ment – und das Finanz­amt liest mit + Digi­ta­les: Was tun, wenn Sie als Arbeit­ge­ber schlecht bewer­tet wer­den? + Trü­be Aus­sich­ten: Die Pro­gno­sen der Exper­ten im Über­blick + Juris­ti­sches: Akti­en­recht gilt nicht immer auch für GmbHs BMF: Die neu­en Vor­schrif­ten für nach­träg­li­che Anschaf­fungs­kos­ten + Wirt­schafts­po­li­tik: CDU berät Steu­er­plä­ne noch im Juni + Sitz im Aus­land: Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit ent­schei­det über Steu­er­pflicht +
Geschäfts­füh­rer pri­vat:
Kein Umgangs­recht für den gemein­sa­men Hund

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Sitz im Ausland: Geschäftsführer-Tätigkeit entscheidet über Steuerpflicht

Ist der Geschäfts­füh­rer einer aus­län­di­schen Kapi­tal­ge­sell­schaft (AG, SE) über­wie­gend in Deutsch­land tätig, führt das zu einer beschränk­ten Steu­er­pflicht auch des Unter­neh­mens in Deutsch­land. Im Steu­er­recht kön­nen grund­sätz­lich auch sol­che Per­so­nen stän­di­ge Ver­tre­ter sein, die im Zivil­recht als Orga­ne der Kapi­tal­ge­sell­schaft anzu­se­hen sind. Der Geschäfts­füh­rer  gilt danach als stän­di­ger Ver­tre­ter. Damit sind die Vor­aus­set­zun­gen  für eine Besteue­rung in Deutsch­land gege­ben (BFH, Urteil v. 23.10.2019, I R 54/16).

Der Geschäfts­füh­rer einer luxem­bur­gi­schen Akti­en­ge­sell­schaft hielt sich zur Abwick­lung von Geschäf­ten (hier: Gold­ein­käu­fe) über­wie­gend in Deutsch­land auf. Ach­tung: Die Finanz­be­hör­den wer­den die­ses Urteil zum Anlass neh­men, sol­che Akti­vi­tä­ten ver­stärkt unter die Lupe zu neh­men – z. B. dann, wenn der Geschäfts­füh­rer in Deutsch­land resi­diert und die Geschäf­te einer im Aus­land ansäs­si­gen AG/SE führt. Prü­fen Sie mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter, ob Hand­lungs­be­darf besteht, um Zusatz­steu­ern zu vermeiden.