Jetzt ist raus, dass die neuen Regelungen für die steuerliche Selbstanzeige noch vor der Sommerpause in eine konkrete Verwaltungsvorschrift (Quelle: Finanzministerium BW) gebracht werden sollen. Das sind die neuen Eckdaten:
- Der Strafzuschlag wird verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur straffrei bleiben, wer ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 EUR einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % bezahlt (geprüft wird, ob der Zuschlag noch erhöht wird und bereits ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000 EUR greift).
- Steuerbetrüger müssen in Zukunft die Steuereinnahmen für die letzten 10 Jahre nachreichen. Bisher gilt das nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50.000 EUR.
- Daneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr) weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.
- Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.
De facto wird die strafbefreiende Selbstanzeige damit fast abgeschafft. So wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Diese beträgt mindestens 10 % des Hinterziehungsbetrages. Dazu kommen die Hinterziehungszinsen. Auch die Ausdehnung des Meldezeitraums auf 10 Jahre bedeutet de facto eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von bisher 5 auf 10 Jahre.