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Volkelt-Briefe

David gegen Goliath: Was tun gegen die Herrschaft des Kleingedruckten?

Damit ein Streit zwi­schen den Gesell­schaf­tern der GmbH nicht zum Scha­den des Unter­neh­mens wird, ist in vie­len Gesell­schafts­ver­trä­gen das Schieds­ge­richts­ver­fah­ren fest­ge­schrie­ben. Zie­le: 1.) der Kon­flikt zwi­schen den Gesell­schaf­tern soll ohne lang­wie­ri­ge Gerichts­ver­fah­ren zügig abge­ar­bei­tet wer­den und 2.) bei der Kon­flikt­lö­sung soll das Wohl der Gesell­schaft und nicht juris­ti­sche Schlitz­oh­rig­keit ent­schei­den. Dass so ver­fah­ren wird, hat gute Grün­de. Wie zer­mür­bend der Rechts­streit zwi­schen den Gesell­schaf­tern aus­ar­ten kann, lässt sich am Fall des Fleisch­pro­du­zen­ten Tön­nies ver­fol­gen (vgl. zuletzt Nr. 32/2016). Nach fast drei Jah­ren ist jetzt die vor­letz­te juris­ti­sche Run­de erreicht. Der Fall wird wohl schluss­end­lich vor dem Bundes­gerichtshof ent­schie­den. Ob er damit bei­gelegt ist, ist eine ande­re Frage. …