Damit ein Streit zwischen den Gesellschaftern der GmbH nicht zum Schaden des Unternehmens wird, ist in vielen Gesellschaftsverträgen das Schiedsgerichtsverfahren festgeschrieben. Ziele: 1.) der Konflikt zwischen den Gesellschaftern soll ohne langwierige Gerichtsverfahren zügig abgearbeitet werden und 2.) bei der Konfliktlösung soll das Wohl der Gesellschaft und nicht juristische Schlitzohrigkeit entscheiden. Dass so verfahren wird, hat gute Gründe. Wie zermürbend der Rechtsstreit zwischen den Gesellschaftern ausarten kann, lässt sich am Fall des Fleischproduzenten Tönnies verfolgen (vgl. zuletzt Nr. 32/2016). Nach fast drei Jahren ist jetzt die vorletzte juristische Runde erreicht. Der Fall wird wohl schlussendlich vor dem Bundesgerichtshof entschieden. Ob er damit beigelegt ist, ist eine andere Frage. …