Werden Persönlichkeitsrechte verletzt, muss Google die entsprechenden Internet-Seiten löschen. Und zwar dann, wenn die Angaben falsch oder unvollständig sind. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden. Betroffene Personen müssen dazu einen Löschungsantrag bei Google einreichen (Google-Suche > Richtlinien zum Entfernen von Inhalten). Interessant ist dieses Urteil natürlich auch für Firmen. Können Sie damit Falschbehauptungen und geschäftsschädigende Seiten über Ihre Firma entfernen lassen? Antwort: JEIN. Im Prinzip …
Schlagwort: Google-Urteil
Kategorien
Volkelt-Brief 22/2014
Themen heute: Google-Urteil: Geschäftsschädigung muss noch warten + Beschlussfassung: So vermeiden Sie die gröbsten Fehler + Geschäftsführungs-Aufgabe: Feedback-Gespräche richtig führen + WM-Fieber im Büro: Was die Mitarbeiter dürfen und was nicht + Geld/Finanzen: Immobilien-GmbHs müssen Kautions-Urteil des BGH umsetzen + Internet: Online-Geschäfte – einfacher Widerruf muss genügen + Kosten: Rundfunkgebühren-Ordnung für Gewerbetreibende bleibt unangreifbar + Formfragen: Registergericht muss Unternehmergesellschaft eintragen + BISS …