Ab dem Geschäftsjahr 2018 müssen „lageberichtspflichtigen“ Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern im Lagebericht über Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten (Quelle: EntgTranspG).
Für diese GmbHs gilt auch die Frauenquote im Management (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Achtung: Hier läuft die vorgegebene Frist aus. Danach müssen Sie bis zum 30.6.2017 Zielvorgaben für die Umsetzung der Frauenquote in der GmbH definiert haben (vgl. dazu Nr. 49/2016).