Ihre Mitarbeiter dürfen über den dienstlichen E‑Mail-Account (z. B. Vorname.Name@Firma.de) keinen Streikaufruf der Gewerkschaft an die übrige Belegschaft versenden (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12).
Schlagwort: Gewerkschaft
GmbHs, deren Geschäftsmodell nur mit Niedriglöhnen funktioniert, müssen in den nächsten Monaten umplanen. Hintergrund: …