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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 17/2015

Volkelt-NLIntui­ti­on: Stimmt die Che­mie mit den Gesell­schaf­tern noch? – Wie Sie ein Gespür dafür bekom­men + Büro­kra­tie-Abbau: Der Min­dest­lohn ist nur ein (klei­ner) Bau­stein + Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Pas­sen die Auf­ga­ben und Qua­li­fi­ka­tio­nen noch? + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lauf­bahn-Ende fle­xi­bler pla­nen + Steu­er: Unter­neh­mens­ver­trag darf nicht nur auf dem Papier ste­hen + Betriebs­prü­fung: Finanz­amts-siche­re Kas­sen­sys­te­me kom­men +  BISS

 

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Ressort-Geschäftsführer: Passen Aufgaben und Qualifikationen noch?

In GmbHs mit meh­re­ren Geschäfts­füh­rern wer­den Res­sorts ein­ge­rich­tet. Ent­we­der nach BWL-Vor­ga­be in ein kauf­män­ni­sches und ein tech­ni­sches Res­sort (oder: Ver­trieb, Mar­ke­ting, Pro­duk­ti­on usw.). Effek­ti­ver in klei­ne­ren Fir­men ist es, die Res­sorts nach den tat­säch­li­chen Abläu­fen im Unter­neh­men und nach der Qua­li­fi­ka­ti­on des Geschäfts­füh­rers aus­zu­rich­ten. Wie Res­sorts gebil­det wer­den, dazu gibt es kei­ne gesetz­li­chen Vorgaben. 

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NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung schriftlich vereinbaren

In den meis­ten GmbHs wird in der Geschäfts­führung „Arbeit­steilung“ prak­tiziert. Danach ist der kaufmän­nisch ver­ant­wortliche Geschäfts­führer in der Regel für die Ein­hal­tung der Steu­er­pflich­ten zuständig.