Begründen Sie die Befristung eines Arbeitsvertrages damit, dass Sie die betrieblichen Folgen bei der Einstellung eines älteren und eventuell leistungseingeschränkten Arbeitnehmers wirtschaftlich nicht verantworten können, dann ist … eine Befristung unzulässig. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine unbefristete Einstellung (Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.3.2015, 3 Ca 1197/14).
Im Urteil ging es um den mehrfach befristeten Arbeitsvertrag eines Profi-Fußballers des FSV Mainz 05. In dieser Branche sind befristete Arbeitsverträge üblich und bisher unwidersprochen. Interessant: Die Grundsätze dieses Urteil gelten auch dort, wenn Arbeitnehmer mit klaren Leistungsvorgaben beschäftigt werden (Akkord). Hat der Arbeitnehmer den Eindruck, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis wegen seiner sinkenden Leistung nicht verlängert wird, hat er jetzt gute Aussichten, dagegen gerichtlich vorzugehen. Verwenden Sie nie das Argument der „mangelnden Leistungsfähigkeit“ – weder schriftlich bei der Ablehnung noch im Bewerbergespräch.