Ultimativ letzte Frist zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für mittelgroße und große GmbHs ist der 31.8.2016 – also höchste Zeit (vgl. unten). Dazu die Frage eines Kollegen: „Ist das Haftungs-Szenario realistisch oder malen Sie hier Schreckgespenster?“. …
Schlagwort: Fristüberschreitung
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Volkelt-Brief 35/2013
Themen heute : Geschäftsführer im Dienst: Golfen wird steuerpflichtig + Geschäftsführer-Aufgabe: Gravierende Fehler mit dem Jahresabschluss + Externe Hilfe: Wann rechnen sich Erfolgshonorare + ACHTUNG: BMF wird Betriebsstätten steuerlich getrennt erfassen + Geschäftsführer-Haftung: Nur die Absicht zählt + Geschäftsführer-privat: Kosten für Prozess um den Job bleiben abzugsfähig + Recht: BGH stärkt Rechtsstellung der GmbH als Mieter + BISS …