Rechtlich zulässig und steuerlich unbedenklich ist es, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter (Geschäftsführer) ein Darlehen gibt. Z. B., weil der damit eine Immobilie erwerben will, wenn er damit eine Beteiligung an einer Firma erwerben will und auch, wenn er damit Spekulationsgeschäfte finanziert. Voraussetzung: …