Negative Unternehmens-PR schadet jedem Unternehmen, ob bei der Suche nach neuen Mitarbeitern, nach neuen Geschäfts- oder Projektpartnern oder nach Finanzierungsmöglichkeiten. Viele Geschäftsführer wissen, wie schnell es gehen kann, dass man „negativ“ in die Schlagzeilen kommt. Zum Beispiel: Wenn der Betriebsrat oder die Gewerkschaft die Medien zu irgendeinem Anlass einschaltet und ein übereifriger Journalist Tatsachen in der Zeitung veröffentlicht, die mit Ihrer Unternehmenswirklichkeit nicht viel zu tun haben. Was tun?
Die Aussichten, dass Ihre Richtigstellung von der Redaktion in einer der nächsten Ausgaben abgedruckt wird, sind erfahrungsgemäß als ziemlich gering einzustufen. Gerade die regionalen Medien tun sich schwer damit, Fehler einzugestehen. Da müssen Sie schon schwereres Geschütz auffahren. Wenn Sie etwas Glück haben und Ihr Anwalt den richtigen Ton findet, können Sie eine Gegendarstellung bereits mit einer gerichtlichen Androhung durchsetzen. Was aber der Ausnahmefall ist. In der Praxis müssen Sie abwägen: Wie hoch ist der Schaden, wie viel wollen Sie einsetzen, damit Ihr Anliegen in der Öffentlichkeit klargestellt wird. Vorsicht: Presserecht ist eine komplizierte Materie, die Sie ohne spezialisierten Anwalt nicht riskieren sollten.
Ihr Anwalt muss dann neben der Gegendarstellung unbedingt auch durchsetzen, dass alle Veröffentlichungen über Sie, die irgendwo im Internet abgespeichert sind und Falschaussagen über Sie beinhalten, gelöscht und entfernt werden. Was nutzt Ihnen die Gegendarstellung, wenn sich ein potenzieller Arbeitnehmer im Internet über Sie informiert und er dort weiterhin und unwidersprochen Falschmeldungen über Sie nachlesen kann? Nichts.