Ausnahmeweise – und zwar dann, wenn in Ihrem Betrieb überwiegend Männer beschäftigt sind und Sie mehr Ausgeglichenheit schaffen wollen – dürfen Sie das bereits in der Stellenausschreibung so formulieren – ohne gleich befürchten müssen, wegen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgemahnt zu werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hielt die Formulierung „Frauen an die Macht” in der Stellenanzeige für zulässig (Urteil v. 18.5.2017, 7 Sa 913/16).
Wichtig: …