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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 08/2020

Geschäfts­füh­rer-Kom­pe­tenz: Füh­rung in schwie­ri­gen Zei­ten + Gesell­schaf­ter-Aus­schluss: Und immer noch kein Ende des Kon­flikts in Sicht  + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Die A1-Büro­kra­tie  + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erle­di­gen soll­ten … + Digi­ta­les: Phar­ma schlägt Kos­me­tik  + GmbH/Finanzen: Vor­sicht mit Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen + Neu­es BGH-Urteil: Haf­tung der Gesell­schaf­ter + Mit­ar­bei­ter: Zeit­er­fas­sung per Fin­ger­ab­druck + Auf­sichts­rats-/Bei­rats-Tätig­keit: Kein umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Unter­neh­mer­lohn + Neue Argu­men­te für eine tota­le Arbeitszeiterfassung …

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Volkelt-Briefe

GmbH/Firmenwagen: Noch mehr Vorteile für Elektro-Fahrzeuge

Laut Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) wer­den die steu­er­li­chen Vor­tei­le für E‑Fahrzeuge (hier: die sog. 0,5-%-Methode) über­ar­bei­tet und sogar noch erwei­tert (vgl. Nr. 1/2019). Danach wird das oben genann­te Steu­er­pri­vi­leg für Pri­vat­fahr­ten auch für Anschaf­fun­gen auf 2018 erwei­tert. Vor­aus­set­zung: Die Über­las­sung an den Geschäfts­füh­rer erfolgt erst in 2019. Und: Außer­dem hat BMF ange­kün­digt, dass das Steu­er­pri­vi­leg für Pri­vat­fahr­ten über 2021 aus­ge­dehnt wer­den soll, even­tu­ell bis 2029 – und damit über die gesam­te Laufzeit.