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Volkelt-Briefe

EnBW-Aktien-Kauf: Solche Fehler dürfen Geschäftsführer nicht machen

Nicht nur in Baden-Würt­tem­berg stau­nen vie­le Geschäfts­fü­her über die im Unter­su­chungs­aus­schuss offen geleg­ten Vor­gän­ge um den Erwerb der EnBW-Akti­en durch das Land Baden-Würt­tem­berg. Zuletzt wur­de der E‑Mail-Ver­kehr zwi­schen Ex-Minis­ter­­prä­si­dent Map­pus und dem (Ex) Mor­gan Stan­ley Deutsch­land-Chef Not­heis aus­zugs­wei­se in den Gazet­ten ver­öf­fent­licht – mit ver­hee­ren­der Wir­kung in der Öffent­lich­keit. Was ist hier falsch gelaufen? …

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Unternehmenskauf: So machen Sie es als Geschäftsführer richtig

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH haben Sie zwar ein weit rei­chen­des Hand­lungs­er­mes­sen (vgl. § 43 GmbH-Gesetz) – im Ver­gleich zum Ex-Lan­des­re­gie­rungs-Chef Map­pus sogar ein deut­lich grö­ße­res. Für wirt­schaft­li­che Fehl-Ent­schei­dun­gen, die Sie für die GmbH tref­fen, haf­ten Sie danach nicht oder nur im Aus­nah­me­fall per­sön­lich. Dazu gibt es aber kei­ne all­ge­mein­gül­ti­gen Richt­li­ni­en. Klagt aber ein Gesell­schaf­ter z. B. wegen Vermögensverlust, …